Der moralische Status der Tiere ist nicht geklärt. Dies gilt innerhalb des philosophischen Umfelds nicht weniger als in der Gesellschaft. Breßler weist zu Beginn der Arbeit auf den Umstand hin, dass sich einige besonders umstrittene Bereiche in der Tierethik herauskristallisiert haben. Andererseits gibt es aber auch Gebiete, in denen ein gewisser Konsens herrscht.
So wird beispielsweise die Leidensfähigkeit den Tieren grundsätzlich zugesprochen, Tierquälerei aus niederen Beweggründen (wie z. B. Sportangeln, Pelztierzüchtung) wird weitgehend abgelehnt. Auch im Bereich der Vivisektion werden Versuche für triviale menschliche Interessen (wie z. B. Kosmetikforschung) überwiegend abgelehnt.
Breßler stellt somit fest, dass sich zumindest der von Rachels konzipierte Begriff des »Milden Speziesismus« innerhalb der Tierethik als Mindestnorm durchgesetzt hat.
Die offenen Fragen und Problembereiche werden von Breßler nun näher untersucht. Hierzu befasst er sich mit der ethischen Problematik des Tierversuchs, der Frage nach der Legitimität und Illegitimität der Tötung von Tieren, die Frage nach der Fürsorgepflicht für freilebende Tiere und die Frage nach den möglichen ethischen Grenzen der Veränderung von Tieren.
Die Positionen verschiedener zeitgenössischer Philosophen (wie z .B. Singer, Regan, Nelson, Schweitzer, Horkheimer) zu den Problembereichen werden dargestellt und entweder von Breßler selbst oder von einem anderen Philosophen einer Kritik unterzogen. Die Schwachstellen der bisher vorliegenden Argumentationen werden so aufgezeigt.
Breßler versucht nun nach der Prüfung der unterschiedlichen Argumente unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen Lösungen anzubieten, welche gewissermaßen einen Konsens herstellen sollen.
Im Bereich »Tierversuche« sieht Breßler keine »unabdingbare Notwendigkeit«. »Tierversuche erlauben keine gesicherten Rückschlüsse auf humanmedizinische Fragestellungen und sind kaum geeignet, die Leiden der Menschen wirksam zu verhindern.« Breßler weist zudem darauf hin, dass alternative Verfahren die Tierversuche ersetzen könnten. Entscheidend ist für ihn vor allem, dass »wir von der krankmachenden Lebensweise, auf die wir uns größtenteils eingelassen haben, wegkommen.«
Bei der ethischen Problematik einer Fürsorgepflicht für freilebende Tiere unterscheidet Breßler zwischen einer Fürsorge im großen Stil, einer Fürsorge im Einzelfall und einer Fürsorge für Tiere, deren Leid durch menschliche Schuld verursacht wurde. Der erste Fall sei moralisch nicht geboten (klassisches Beispiel: Tofuburger für Löwen), da er nicht absehbare Folgen für Menschen, Tiere und die Natur hätte.
In Einzelfällen sei aber Hilfe moralisch angezeigt (Bsp.: Förster findet schwerverletztes Reh). Dies gelte insbesondere dann, wenn das Leiden des Tieres durch menschliche Schuld verursacht wurde. Hierzu zählen auch die Folgen der Gesellschaft als ganzes (z. B. Hilfe für ölverschmutzte Seevögel).
Bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Tötung von Tieren stellt Breßler einen auffälligen Dissens innerhalb der Tierethiker fest. Angesichts dessen hält er einen Kompromiss für nötig, welcher, wie beim Verbot der Leidenszufügung, von einer wesentlichen Gemeinsamkeit von Mensch und Tier ausgeht.
Breßler schlägt das »biologisch programmierte Weiterlebenwollen« als Begründung für das Tötungsverbot vor. Der Tod sei »für die bewusstseinsbegabten Tiere ein Übel (...), auch wenn sie ihm ahnungslos entgegengehen, da sie, wie wir Menschen, am Leben hängen.«
Zudem gibt es gewichtige indirekte Gründe gegen die Tötung von Tieren, wie z. B. die ökologischen oder gesundheitlichen Folgen.
Es spricht somit viel »für ein absolutes Tötungsverbot von Tieren zu Zwecken der Fleischgewinnung und wohl auch zu Zwecken der »verbrauchenden« Forschung.«
Eingriffe in das artspezifische Wesen der Tiere hält Breßler unvereinbar mit der Würde der Tiere. Er plädiert für »Forschungsbeschränkungen, wie sie in bezug auf Eingriffe am Menschen geplant oder schon in Kraft sind, in gleicher oder abgewandelter Form auch auf Tiere anzuwenden.«
Eine Instrumentalisierung von Tieren lehnt Breßler ab, wenn das artspezifische Verhalten so eingeschränkt ist, dass »von einem Selbstzweck der Tiere nicht mehr gesprochen werden kann.« Dies ist der Fall, wenn die Tiere auf bloße Nahrungsaufnahme, Verdauung und Wachstum reduziert sind.