Schluck für Schluck ein Genuß: Demeter Soya Alive - Der Demeter Sojadrink aus besten, sorgfältig vorgekeimten Demeter Sojabohnen!

home  ‹  bibliothek  ‹  diskussion  ‹ 

Seite 1 / 2 vorherige Seite
Ein Vortrag von Sina Walden 


Menschenrechte für Menschenaffen - nur in Neuseeland?

Fast 2000 Jahre, in denen sich die westliche Kultur und die von ihr beeinflusste Welt unter dem christlichen Paradigma entwickelt hat; fast 3000 Jahre, wenn wir an ihre griechischen Anfänge zurückgehen; fast 6000, wenn wir ihre jüdischen Wurzeln mitbedenken - Jahrtausende sind es, die vergangen sind, bevor anno domini 2002 in einem Land dieser westlichen Kultur der Schutz der Tiere von Staats wegen in den Katalog der ranghöchsten Werte aufgenommen wurde, in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (etwas früher schon in der Schweiz). Welches Leid in diesen Jahrtausenden der Tierwelt durch Menschen angetan wurde, ist mit keinem menschenmöglichen Maß auszurechnen und auszuloten. War nicht schon längst Handlungsbedarf gegeben?

Dabei geht es bei dieser Proklamation als »Staatsziel« ohnehin nur um den Tierschutz, um einen prinzipiell schon im 19. Jahrhundert artikulierten und im ersten Drittel des 20. gesetzlich normierten Wert, der schon lange im moralischen Alltagsbewusstsein der Bevölkerung verankert ist. Die Verfassung zieht also nur mit einer bereits gefestigten allgemeinen Einstellung gleich und bietet lediglich verbesserte rechtliche Möglichkeiten, bestehende Schutzbestimmungen durchzusetzen. Darüber hinaus mag die Rangerhöhung, die Adelung, auch eine symbolische Wirkung ausstrahlen und weitergehende Entwicklungen zugunsten der Tiere in Theorie und Praxis anstoßen.


 
Tierrechte - die junge Idee
 
Doch weder in der Formulierung noch im Gehalt greift das »Staatsziel Tierschutz« die Ideen auf, die inzwischen in der weltweiten Tierrechtsbewegung virulent sind und die in der Moralphilosophie schon halbe Bibliotheken füllen.
Der Tierrechtsgedanke hat eine andere Genese und ein andere Geschichte als der Tierschutz. Als historischer Fixpunkt lässt sich eher die Französische Revolution heranziehen als der -weltliche - Beginn sozialer und humanitärer Bestrebungen mit ihren karitativen Zielen im 19.Jahrhundert, denen sich der Schutz von Benachteiligten verdankt.
Die Französische Revolution formulierte zum ersten Mal die allgemeinen Menschenrechte, wobei sie die Menschen aller Stände, Völker und Rassen gleichstellte - freilich unter Vernachlässigung einer Hälfte der Menschheit, nämlich der Frauen. Die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges wurde für diese Forderung auf der Guillotine hingerichtet. Auch Tierrechte gerieten noch keineswegs in das Blickfeld der von der Idee der Gleichheit Begeisterten. Aber der Same der Grundideen von den natürlichen Rechten jedes Individuums keimte weiter. Für die Frauen ging er über hundert Jahre später auf - und für die Tiere beginnt er erst in unseren Tagen an die Oberfläche zu dringen. »In unseren Tagen« bezeichnet einen Zeitraum, der jetzt schon etwa dreißig Jahre umfasst.
Wann und warum eine Zeit für eine Sache »reif« ist, kann in diesem Rahmen nicht untersucht werden , wenn es denn überhaupt möglich ist, kulturelle Evolution kausal zu erklären. Tatsache ist jedenfalls, dass in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts die Idee von den Rechten der Tiere in Analogie zu den Menschenrechten aufbrach und sich mit großer Geschwindigkeit um den Erdball verbreitete. Schon in den ersten selbstgetippten und handkopierten Flugblättern tauchte der Text des englischen Philosophen Jeremy Bentham auf, der bezeichnenderweise aus dem Jahr 1789 stammt, also vom Geist der Französischen Revolution gezeugt war. Er ist ein Eckstein der Tierrechtsbewegung und soll daher hier -auszugsweise- im Wortlaut zitiert werden: »Der Tag wird kommen, an dem auch den übrigen lebenden Geschöpfen die Rechte gewährt werden, die man ihnen nur durch Tyrannei vorenthalten konnte. Die Franzosen haben bereits erkannt, dass die Schwärze der Haut kein Grund ist, einen Menschen schutzlos den Launen eines Peinigers auszuliefern. Eines Tages wird man erkennen, dass die Zahl der Beine, die Behaarung der Haut und das Ende des os sacrum sämtlich unzureichende Gründe sind, ein empfindendes Lebewesen dem gleichen Schicksal zu überlassen.«
Hier knüpft auch der australische Philosoph Peter Singer an, der heute in den USA an der Universität Princeton lehrt. Sein Buch »Animal Liberation« erschien 1975 und bildet einen Meilenstein der modernen, rational begründeten Tierethik. Es ist jedoch nicht so, dass dieses Buch die Tierrechtsbewegung ins Leben gerufen hat, wie es häufig in der Presse heißt, die Singer auch gern als eine Art Guru bezeichnet. Vielmehr hat er auf hohem argumentativen Niveau einer »Grassroot«- Bewegung Ausdruck verliehen, die »von allein« entstanden war. Am ehesten lässt sich seine Wirkung mit der Rousseaus im 18. Jahrhundert vergleichen. Ähnlich bedeutsam wurden die Arbeiten des amerikanischen Philosophieprofessors Tom Regan, besonders sein Buch »The case for animal rights«, das 1983 in den USA publiziert wurde und (unglaublicherweise) erst jetzt, im Herbst 2002, in deutscher Übersetzung erscheint.
Beide gehen bereits über Bentham hinaus, indem sie die revolutionäre Frage nach dem Recht zum Töten von Tieren stellen und auch den Fleischkonsum nicht mehr moralisch rechtfertigen. Inzwischen ist die Menge der Publikationen zum Thema Tierrechte nicht mehr zu überblicken, wobei anzumerken ist, dass Deutschland weit hinter den angelsächsischen Ländern zurückliegt und erst in den letzten Jahren in größerer Zahl Bücher auf den Markt kommen.
Die »grassroots« begannen in England und der englischsprachigen Welt zuerst zu sprießen und dort wachsen sie auch am schnellsten, dichtesten und höchsten. Aber natürlich hat auch da die Umsetzung in die Praxis noch nicht stattgefunden. Die zwei bis sechs Jahrtausende anthropozentrischen Denkens bilden eine schier uneinnehmbare Festung. Und diese Festung ist ja nicht ein Luftgebilde im geistigen Raum, sondern hat sehr reale Auswirkungen, die mit handfesten Interessen verbunden sind. Noch dazu mit Interessen, die fast jedem einzelnen Menschen Vorteile bringen. Selbst Kopernikus hat keine so titanische Aufgabe in Angriff genommen, als er den Planeten Erde aus dem Mittelpunkt des Universums verbannte, wie es der kleine Tierrechtler von heute tut, der sich anmaßt, den Menschen von seinem Thron oberhalb aller anderen Kreaturen zu stürzen.
Alle heutigen Tierrechtler/ innen, ob auf akademischem Terrain oder überall sonst, fordern für Tiere die elementaren Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit ein. Das heißt nicht, dass alle die gleichen Wege beschreiten oder für richtig halten, das heißt auch nicht, dass es nicht zahllose Unterschiede in Begründungen, Grenzziehungen und Zielvorstellungen gäbe und tausend Einzelfragen diskutiert würden. Es gilt ja, ein Feld zu beackern, das völlig neu in der Menschheitsgeschichte ist. Es geht um einen nie dagewesenen Paradigmenwechsel: um die Abkehr von der Anthropozentrik.
Der plausibelste grundsätzliche Einwand gegen diese ganze Richtung ist der, dass sie dem angeborenen Artegoismus widerspreche. Anders gesagt: Wenn die Natur selbst oder Gott die Gattung Mensch mit solch einer überragenden Intelligenz ausgestattet hat, dass sie ihn zum Herrscher über alle Tiere machte, so sei das unabänderlich, eben »natürlich«. Wir wollen diese Sicht unkommentiert stehen lassen und als Diskussionsstoff anbieten.



 
Der große Sprung der Affen von Neuseeland
 
Aber diejenigen, die das Mensch-Tier-Verhältnis als eine menschengemachte und also prinzipiell veränderbare Einrichtung ins Visier genommen haben, bringen ihre Sache zur Zeit in kleinen und größeren Schritten täglich voran.
Heute wollen wir einen der größten Schritte betrachten, der auf diesem Weg bisher gegangen wurde: Die Zuerkennung von »Menschenrechten für Menschenaffen« in Neuseeland. Diese plakative Formulierung muß allerdings gleich eingeschränkt werden: Die »great apes« von Neuseeland haben nur ein einziges » Menschenrecht » erhalten, nämlich das, dass sie nicht im Namen der Wissenschaft für menschliche Interessen gefoltert und getötet werden dürfen. Experimente an Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans wurden vom Parlament in Neuseeland mit dem Amendment 85 zum dortigen Tierschutzgesetz Ende 1999 verboten. (Es ist sogar dafür noch eine Ausnahme vorgesehen: Bei Versuchen, die dem jeweiligen Menschenaffen selbst oder seiner Gattung zugute kommen, kann unter strengen Voraussetzungen eine Einzelgenehmigung erteilt werden - vorausgesetzt, dass das dem Tier zuzufügende Leid den zu erwartenden Vorteil nicht übersteigt.)
Ist das nun schon ein Recht, das dem Art. 2 Abs.2 des Grundgesetzes entspricht, in dem es heißt: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit« und das in ähnlicher Form in allen Verfassungen der »zivilisierten« Welt und in der »Deklaration der Menschenrechte« der UN von 1948 enthalten ist? Ist hier die Überschreitung der Artengrenze erstmals in der menschlichen Gesetzgebung vollzogen worden? Oder handelt es sich es doch nur um einen besonderen Schutz für eine besonders gefährdete Tierart? Der flüchtige Blick auf den Gesetzestext lässt beide Interpretationen zu .
Aber es spricht doch alles dafür, dass wir es hier mit der ersten Frucht des Tierrechts - und nicht mit einer späten Frucht des Tierschutzdenkens zu tun haben.
Zum ersten: Würde es sich um eine Maßnahme des Tierartenschutzes handeln, wäre die Beschränkung auf Menschenaffen willkürlich, da auch andere Arten gefährdet sind, viele noch stärker als die Großen Affen. Zweitens ist der ausdrückliche Bezug auf Tierversuche (in Forschung und Lehre) aufschlussreich. Nicht der Bestandsschutz einer Spezies ist das Ziel, sondern offensichtlich die Bewahrung der körperlichen Unversehrtheit des Individuums.
Denn innerhalb des Schutzes der physischen Integrität wird die Rechtfertigung einer Verletzung durch ein »höheres« menschliches Interesse nicht mehr gewährt - eine Obergrenze, die vom klassischen Tierschutz, der ja ebenfalls Grausamkeit und bewusste Zufügung von Schmerzen verurteilt, letztlich respektiert wurde und wird. Hier, in dem neuseeländischen Gesetz, manifestiert sich ein entscheidender Grundzug der Menschenrechtsidee, wonach - in der Formulierung Kants - der Mensch nicht Mittel zum Zweck sein darf. Eben dies wird nun erstmals einer Tierart zugestanden. Das wurde trotz der unauffälligen Positionierung der Vorschrift auch sofort überall erkannt und als »groundbreaking«, als Durchbruch, gesehen.
Dennoch: Ist es logisch schlüssig, die durch menschliche Interessen nicht einschränkbare Unverletzlichkeit des Körpers nur den Menschenaffen zuzugestehen? Widerspricht das nicht dem Grundgedanken des Tierrechts, der da etwa lauten müsste: »Alle Tiere sind frei und gleich geboren« ?
Doch, der Widerspruch ist zuzugeben. Aber er ist nur taktischer Natur. Es ging darum, einen Gebirgspass zu finden, wo und wie man auf gesetzlichem Weg personale Rechte für Tiere einführen kann. Offensichtlich wäre der Sprung, allen Tieren auf einmal mit einem Federstrich des Gesetzgebers Grundrechte zu gewähren, zu groß. Von dem gewaltigen Widerstand der Vertreter wirtschaftlicher Interessen und der Macht der Essgewohnheiten einmal rein theoretisch abgesehen, würde eine Art Gleichberechtigung der Tiere das Selbstverständnis der heutigen Menschen entschieden überfordern. Drei Jahrzehnte eines neuen Denkens sind ein zu winziger Zeitraum, um an den Fundamenten der Pyramide zu rütteln, auf deren Spitze sich der Mensch sieht.
Die Tierrechtsbewegung kümmert sich wenig um die ohnehin in absehbarer Zeit nicht realisierbare Umsetzung ihres Programms in die rechtliche Praxis, feilt aber unentwegt an ihren Theorien und an der erhofften Bewusstseinsveränderung breiter Bevölkerungsschichten, etwa der nachwachsenden jungen Generationen. Vorstöße wie der in Neuseeland können nur unter besonders günstigen Gegebenheiten und in Teilbereichen gelingen. Einige dieser günstigen Bedingungen lagen hier vor, etwa die, dass es nur wenige Menschenaffen in diesem kleinen Land gibt, aber auch dass der Tierrechtsgedanke in der angelsächsischen Sphäre schon tiefer verankert ist und nicht mehr wie eine utopische »Übertreibung« wirkt. Vielleicht hat es auch etwas mit Pioniergeist zu tun? Neuseeland war das erste Land der Welt, das das Frauenstimmrecht zugelassen hat - 1893.

 
 


Bitte Stichwort
eingeben und
»Go« drücken


Allgemeines
Die Literaten
Die Philosophen
Die Bewegung
Die gesellschaft-
liche Diskussion



Literatur:
Empfehlungen
Rezensionen



Updates
Impressum

 
nach obenvorherige Seite
home  |  suche  |  bibliothek  |  guide  |  service  |  kontakt
 © coronis - 2000