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Eine Diplomarbeit von Thorsten Ullrich vorherige Seite Seite 9 / 16 vorherige Seite

»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen«
Stimmt diese Gleichung?


 
4.2 Zur Kritik an der Euthanasie
 
• 4.2.1 Gibt es Leben, das es nicht wert ist, gelebt zu werden?
Fragen zur Euthanasie sind in Deutschland ein Tabu. Woher dieses Tabu kommt, ist nicht schwer herauszufinden. So schreibt z. B. Merkel in der »Zeit«: »Seit der Nazizeit ist es in Deutschland offenbar nicht mehr möglich, »lebensunwert« [198] in jener einzigen Bedeutung zu verstehen, die es als ethischer Begriff haben darf: ausschließlich aus der Innenperspektive des leidenden Betroffenen; (...) niemals aus der Perspektive gesellschaftlicher Interessen.« [199]

Nun ist unbestritten, dass der Singersche Standpunkt darüber hinausgeht, wenn er von einer Interessens-Abwägung spricht, die er bei Nicht-Personen für zulässig hält. Bei der Frage nach dem »lebensunwerten« Leben spielt dies aber noch keine Rolle. Ein Leben, das es nicht wert ist, gelebt zu werden, betrifft Personen und Nicht-Personen gleichermaßen, d. h. würde es betreffen, wenn es denn existierte.

Die Diskussion in der »Singer-Debatte« befasst sich hauptsächlich mit der »nichtfreiwilligen Euthanasie«, insbesondere mit dem Infantizid.

Der häufigste Einwand, ein anderes Leben nicht bewerten zu können, bezieht sich auf die fehlende Innenperspektive. Bei der nichtfreiwilligen Euthanasie bleibt natürlich keine andere Möglichkeit, als diese möglichst gut von außen zu erschließen. Diese Praktik wird jedoch kritisiert, denn, so schreibt z. B. Bastian: » (...) in den skizzierten Grenzfällen, zum Beispiel bei der Konfrontation mit der Frage »Should the baby live?« wägen wir Interessen gegeneinander ab, von denen wir eine Seite aus eigener Kenntnis überprüfen und beurteilen können, während wir die andere aufgrund vager, weithin der Spekulation und der Phantasie entstammender Vermutungen zu konstruieren versuchen.« [200]

Betrachten wir hierzu einen Fall von Fred M. Frohock, der vier Monate als Beobachter auf einer modernen Intensivstation verbracht hatte und dessen Beschreibungen von Kuhse / Singer folgendermaßen zusammengefasst wurden [201]:

»Am 8. März wurde Stephanie Christopher nach nur 30 Schwangerschaftswochen vorzeitig geboren. Ihr Hauptproblem war allerdings nicht ihre Frühgeburtlichkeit, sondern eine angeborene Krankheit, epidermolysis bullosa, die eine sich am ganzen Körper ausbreitende und hartnäckige Blasenbildung auf der Haut verursacht. Es entstehen Wunden am ganzen Körper sowie auch innerhalb des Körpers, wie etwa in Mund und Speiseröhre. Stephanie lebte zwei Monate lang. Sie hatte in dieser Zeit viel zu erdulden. Trotz der Darmoperation mußte sie intravenös ernährt werden. Doch die Flüssigkeit drang durch ihre beschädigte Haut, und es kam zu Störungen des Wasserhaushalts und der Ernährung. Es gab Schwierigkeiten beim Absaugen und Einsetzen von Schläuchen, weil sich auch die innere Haut ablöste. Sie wurde mehrfach als »Verbrennungsopfer« beschrieben, das gewissermaßen jeden Tag erneut Verbrennungen erlitt. Sie war in vaselinegetränkte Verbände gehüllt und erhielt Sauerstoff durch ein Maske dicht vor ihrem Gesicht, Morphin zur Schmerzlinderung und Naloxon als Gegenmittel gegen eine zu hohe Dosis Morphin. Trotz der Verabreichung von Morphin in so hoher Dosierung hatte Stephanie immer noch Beschwerden und Schmerzen. Am 8. April, einen Monat nach Stephanies Geburt, trug Frohock folgendes in sein Tagebuch ein:
»Sie sieht wie ein Unfallopfer aus - müde, ja erschöpft, wie durch eine Katastrophe, die sie heimgesucht hat ... Stephanie weint, wenn die Gaze entfernt wird. Ihr linkes Bein ist blutig, am Knöchel und an der Fußoberseite rohes Fleisch. Ihr rechtes Bein sieht besser aus, abgesehen von einer großen verschorften Wunde unter dem Knie. Manche Verbände sind blutgetränkt. Auch ihre Hände sind blutig.« [202] Zehn Tage später notierte Frohock: »Die Sauerstoffmaske bläst immer noch ins Gesicht: Sie weint und bewegt sich ruhelos. Ihre Beine und Arme sind in Vaselinegaze gehüllt ... Ihr Körper ist glitschig von Schweiß und Vaseline. Das ist nur noch Leiden. Hat das irgendeinen Sinn?« [203]
Die Ärztinnen gaben Stephanie weiter Antibiotika und Sauerstoff. Es wurde beschlossen, bei Atemstillstand ihr Atmung durch manuelle Impulse wieder in Gang zu setzen, aber bei Herzstillstand keine Wiederbelebungsversuche zu unternehmen. Diese Situation trat am 11. Mai ein, und Stephanie starb.«

Dies mag ein extremer Fall sein, welcher natürlich nicht alltäglich vorkommt. Aber das spielt hier auch keine Rolle. Ich denke, auf die Frage, ob es menschliches Leben gibt, welches nicht wert ist, gelebt zu werden, gibt es nur eine Antwort: Es gibt dieses Leben. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, muss man kein Anhänger Singers sein: »Wir vertreten keineswegs die Meinung, daß jedes menschliche Leben immer und mit allen Mitteln erhalten werden muß - auch dies kann inhuman sein.« [204]

Diese Aussage stammt aus dem Buch »Denken, Schreiben, Töten«, welches als vehemente Kritik an Singers Position konzipiert ist. Was bedeutet diese Aussage? Wie kann eine solche Aussage gemacht werden, ohne die Implikation, die Lebensqualität zu beurteilen, ohne die Implikation, Leben als nicht mehr lebenswert zu deklarieren?

Auch der Philosoph Jonas stellt klar heraus, dass sich diese Frage für ihn nicht stellt: »Es gibt klar definierte medizinische Fälle des irreversiblen Komas, des Bewußtseinsverlustes, in denen das Sterbenlassen die einzig wirkliche humane Handlung ist und die Unterbrechung einer Behandlung das Gebotene.« [205]

Hierzu zum besseren Verständnis eine kurze Wiederholung:

Nicht-Personen, und hierzu zählen auch »Noch-Nicht-Personen« besitzen nach Singer kein Lebensinteresse, sondern nur ein »Empfindungsinteresse«. Der Säugling hat somit nur ein Interesse daran, nicht zu leiden, aber kein (direktes) Interesse, zu leben. Natürlich kann man eine primäre Lebenserhaltung versus Leidensvermeidung »mit der Aussicht auf ein erfreuliches und lebenswertes Leben für das spätere Kind oder die Erwachsene rechtfertigen, sicher aber nicht mit den »wohlverstandenen Interessen des Säuglings.«««[206]

Deswegen spielt dieses Argument der »fehlenden Innenperspektive« bei der nichtfreiwilligen Euthanasie nur dann eine Rolle, wenn wir (im Unterschied zu Singers Position) das Lebensrecht für den Säugling voraussetzen. Nichtfreiwillige Euthanasie käme somit nur in Betracht, wenn es sein kann, dass die Sterbehilfe im eigenen Interesse des Säuglings liegt. Unter »eigenem Interesse« darf hier aber im Gegensatz zum Neugeborenen ohne Lebensrecht nicht nur der augenblickliche Zustand verstanden werden, sondern auch das zukünftige, zu erwartende Leben.

Für Hoerster sind drei Voraussetzungen für das Sichern des eigenen Interesses geeignet [207]:

a)  Der Betroffene ist schwer und unheilbar leidend.

b)  Der Betroffene wünscht aufgrund reiflicher, in einem urteilsfähigen und aufgeklärten Zustand durchgeführter Überlegung die Herbeiführung seines Todes.

c)  Der Tod wird von einem Arzt oder mit ärztlicher Ermächtigung herbeigeführt.

Es ist logisch, dass Punkt »b« bei Sterbehilfe für Neugeborene nicht greift. Die Frage ist, ob sie deswegen kategorisch ausgeschlossen sein muss. Punkt »b« - »der ausdrückliche Wunsch des Betroffenen« - kann nur durch den »ausdrücklichen Wunsch der Sorgeberechtigten ersetzt werden«, und dies nur dann, wenn aus ärztlicher Sicht sichergestellt ist, daß es im eigenen Interesse des Kindes liegt. [208]

Wie oben schon aufgezeigt, gibt es wohl Fälle, in denen das Leben nicht wert ist, gelebt zu werden. Es lässt sich immer einwenden, dass man das nie ganz sicher weiß. Dies entlässt jedoch nicht automatisch aus der moralischen Verantwortung.


• 4.2.2 Die Unterscheidung »Aktiv - Passiv«
• 4.2.2.1 Der moralische Aspekt
Ich denke, dass es wirklich nicht viele Menschen gibt, die die Meinung vertreten, dass jedes Leben unter allen Umständen erhalten werden muss. Somit müsste eine Änderung oder Modifizierung der Absolutheits-These der Euthanasie-Gegner vorgenommen werden, welche, wenn wir an die obigen Zitate, wie z. B. von Jonas denken, folgendermaßen lauten könnte:

»Du sollst nicht töten; aber du brauchst dich auch nicht übereifrig zu bemühen, Leben zu erhalten.« [209]

Dieses Argument könnte belegen, dass prinzipiell an der Gleichheit allen menschlichen Lebens festgehalten wird, dies aber nicht ausschließt, Patienten sterben zu lassen.

Kuhse stellt in ihrem Buch »Die »Heiligkeit des Lebens« in der Medizin« beeindruckende Widersprüche dieses Arguments heraus:

Das Bewegungskriterium

Während die »aktive Tötung« eine Bewegung voraussetzt, ist dies beim »Sterbenlassen« nicht notwendig.
Kuhse zweifelt jedoch daran, wie moralisch bedeutsam der Unterschied zwischen einer aktiven Handlung und einer unterlassenen Handlung ist: »Wenn die Unterscheidung zwischen Töten und Sterbenlassen aus dem Unterschied zwischen Bewegen und Nichtbewegen bestehen soll, hätte die Ärztin, die eine lebenserhaltende Behandlung mit der Folge abbricht, daß die Patientin stirbt (indem sie beispielsweise eine Infusion entfernt), diese Patientin getötet. Eine andere Ärztin hingegen, die bemerkt, daß die Kanüle einer Infusion sich gelöst hat und - mit dem Ergebnis, daß die Patientin stirbt - darauf verzichtet, sie wieder anzulegen, hätte diese Patientin nur sterben lassen.« [210]

Die Kausale Tätigkeit

Diese Unterscheidung soll belegen, dass es in Bezug auf die kausale Rolle etwas anderes ist, eine tödliche Spritze zu verabreichen als z. B. auf eine Reanimation zu verzichten. Kuhse stellt jedoch heraus, dass es viele Fälle des »Sterbenlassens« gibt, in denen das Sterbenlassen eine Kette von Ereignissen vorausgeht, welche von der verantwortlichen Person selbst ausgelöst worden ist. Um auf das Verhindern des Todes zu verzichten, muss die Fähigkeit und die Gelegenheit vorhanden sein, die rettende Handlung auszuführen. [211] Der Vorsatz wäre in beiden Fällen, den Tod des Patienten zuzulassen.

Das Argument der »außergewöhnlichen Mittel«

Dieses Argument zielt darauf ab, dass es einen Unterschied zwischen gewöhnlichen Mitteln und außergewöhnlichen Mitteln gibt, nicht aber unterschiedliche Lebenswertigkeiten.
Kuhse findet auch dieses Argument nach einer Untersuchung »scheinheilig«, denn solange »eine Unterscheidung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Mitteln ihre moralische Bedeutung von der Verhältnismäßigkeit des Nutzens und des Schadens für eine bestimmte Patientin herleitet, beruht sie unvermeidbar auf Überlegungen zur Qualität des Lebens. (...) Während ein langes Leben der einen Patientin nützen wird, wird es der anderen zur Belastung. Dieser Auffassung zuzustimmen bedeutet jedoch, einer Ethik der Qualität des Lebens zuzustimmen und das »Prinzip der Heiligkeit des Lebens« aufzugeben: Die Entscheidungsfindung beruht nicht auf dem stets gleichen Wert allen menschlichen Lebens, sondern auf der Art des betreffenden Lebens.« [212]

Aus Kuhses Thesen, (welche hier natürlich nur ganz grob und ausschnittweise wiedergegeben sind) lässt sich erkennen, dass es den moralischen Unterschied zwischen Töten und »Sterbenlassen« in manchen Fällen teilweise, häufig aber gar nicht gibt.

Der Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen wäre somit in vielen Fällen, vom ethischen Standpunkt her gesehen, Augenwischerei. Zudem verwickelt sich die traditionelle Ethik mit ihrer Behauptung von der Gleichheit allen menschlichen Lebens in solche Widersprüche, welche es ganz in Frage stellen, ob diese sich nicht schon längst der Bewertung menschlichen Lebens zugewendet hat.

Diese Folgerungen lassen die massiven Angriffe der Singer-Gegner besonders in Bezug auf Tötung und Sterbenlassen, aber auch der Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens auf sehr wackeligen Füßen stehen.

»Euthanasie abzulehnen darf, mache ich mir klar, nicht heißen, die Fortsetzung jeder, auch aussichtslosen therapeutischen Maßnahme zu verlangen.« [213] Solche Zitate wie dieses vom Euthanasiegegner Tolmein klingen unter diesen Aspekten mehr als fragwürdig.


• 4.2.2.2 Der psychologische Aspekt
Vielleicht ist der Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen aus moralischer Sicht wirklich nicht sehr groß. Vergessen werden hierbei aber die psychologischen Auswirkungen. Genau diesen Punkt bringt Hans Jonas in der »Singer-Debatte« deutlich zum Ausdruck:

»Die Rolle des Tötens darf dem Arzt nie zufallen, jedenfalls soll das Recht es ihm nie anerkennen, denn es würde die Rolle des Arztes in der Gesellschaft gefährden, vielleicht vernichten. Das aktive Töten darf ihm nicht in Erweiterung seiner bisherigen Rolle als Heiler und Milderer von Leid zufallen. Nie darf ein Patient argwöhnen müssen, daß sein Arzt sein Henker wird.« [214]

Jonas lässt auch die unklaren Definitionen zwischen aktiver und passiver Euthanasie nicht gelten, denn » obwohl die Grenzlinie hier etwas verwischt ist, ist es doch von Wichtigkeit, daß im zweiten Fall die direkte Absicht des Tötens sozusagen in das Arsenal des Arztes wie eine Routinehandlung eingereiht wird.« [215]

Dieses Argument ist interessant. Für Jonas geht es überhaupt nicht um die Frage, ob es Fälle gibt, in denen es für das Kind auf jeden Fall die beste Lösung sei, wenn es schmerzlos getötet wird. Diese Fälle gibt es für ihn zweifellos. Jonas sträubt sich vor allem gegen die Aufhebung des Tötungsverbots, »trotz der quälenden, humanitär drängenden Grenzfälle,« weil es für die Rolle des Arztes und für die Gesellschaft unabsehbare Folgen haben könnte.

Er plädiert in diesem Zusammenhang eher gegen die Aufrüstung der »Apparate-Medizin«, welche das Sterben beliebig hinauszögern kann. [216]


• 4.2.3 »Vorherige-Existenz« versus »Totalansicht«
Die Totalansicht ist die umstrittenste Ansicht der Singerschen Thesen. Singer hält Säuglinge für ähnlich »ersetzbar« wie Föten. Diese von Singer »Totalansicht« genannte Version lässt sich in einem Zitat Singers zusammenfassen: »Sofern der Tod eines behinderten Säuglings zur Geburt eines anderen Säuglings mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird.« [217]

Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass Singer keinen Unterschied zwischen dem moralischen Status eines Fötus und dem eines Säuglings sieht. Beide gehören für ihn in die Kategorie »bewusste Lebewesen«.

Es ist bemerkenswert, dass Singer in der 1. Auflage von »Befreiung der Tiere« noch die »Vorherige-Existenz«-Version unterstützt, und die »Totalansicht« als absurd zurückweist. Folgendende These möchte Singer in »Befreiung der Tiere« mit Hilfe der »Vorherige-Existenz«-Version verwerfen: Fleischesser täten in Wirklichkeit den Tieren einen Gefallen, denn sonst wären diese Tiere nie ins Leben getreten.

Singer hat diesen Einwand mit folgenden Argumenten beantwortet:[218]

-  Dieser Hinweis würde keineswegs eine fabrikmäßige Aufzucht rechtfertigen, in der das Leid der Tiere bei weitem überwiegt.-

-  Bei einer angenommenen »leidfreien« Aufzucht liegt der Fehler in der Implikation: Es gibt keine nicht existierenden Geschöpfe, die irgendwo warten, auf die Welt zu kommen.
Wenn es eine Gunst ist, eine Existenz zu gewähren, ist es vermutlich eine Schädigung, es nicht existent zu machen. Es gibt aber kein »es«, dem dadurch Schaden zugefügt wurde.

-  Falls wir als Verteidiger des Fleischessens dies doch als Schädigung sehen, dann sollten wir wohl darauf erpicht sein, möglichst viele Menschen auf die Welt zu bringen. Um dies möglich zu machen, sollten wir unter dem Gesichtspunkt der Unproduktivität der Fleischproduktion das Getreide nicht an die Tiere verfüttern sondern selbst essen, und müssten so Vegetarier werden!

-  Unter dem Aspekt, einem Lebewesen einen Gefallen zu tun, wäre es sogar zu rechtfertigen, Menschen »leidfrei« aufzuziehen und ihnen ein paar Jahre lang ein schönes Leben zu ermöglichen, um sie dann schmerzfrei zu töten und zu verspeisen.

Im letzten Gegenargument wird deutlich, dass Singer in »Befreiung der Tiere« noch keinen exakten Unterschied zwischen selbstbewusstem und bewusstem Leben zieht. Für selbstbewusste Wesen zieht Singer in »Praktische Ethik« nur die »Vorherige-Existenz«-Version in Betracht, in der Neuausgabe lässt er diese Anwendung für selbstbewusste Lebewesen sogar ganz fallen, weil der Präferenz-Utilitarismus an sich schon gegen eine Tötung von Personen spricht. [219]

Die Vorteile der »Vorherige-Existenz«-Version lassen sich wie folgt zusammenfassen:

-  Jedem bewussten Leben steht ein »Recht auf Leben« zu.

-  Bewusste Lebewesen werden nicht als Behälter von Gefühlen betrachtet, welche einfach ausgetauscht werden können.

-  Somit hätte auch der Säugling ein Recht auf Leben.

Die Nachteile:

-  Durch die Gleichstellung verliert die Person einen besonderen Status. Dies kann letztlich zur Relativierung des selbstbewussten Lebens führen.

-  Eine Abtreibung wäre unter der »Vorherige-Existenz«-Version ebenfalls problematisch, jedenfalls zu einem Zeitpunkt, indem der Fötus schon über ein rudimentäres Bewusstsein verfügt.

Der Unterschied zwischen »Vorherige-Existenz«-Version und »Totalansicht« ist ein grundlegender Gesichtspunkt. Viele Leute in der Tierrechtszene neigen intiutiv zu einer Meinung, die »Vorherige-Existenz«-Version beim Menschen ab der Geburt und die »Totalansicht« vor der Geburt zu vertreten. Wenn eine Tötung nach der Geburt als »Mord« angesehen wird, eine Tötung vor der Geburt aber gerechtfertigt werden kann, lässt dies keinen anderen Schluss zu.

Ist dies widerspruchsfrei möglich? Wenn dem Fötus an sich kein Lebensrecht zugesprochen wird, ist solch eine Ansicht schwerlich zu vertreten. Anders sieht es aus, wenn wir an das Geigerbeispiel von Thomson denken. Demnach würde dem Fötus zwar ein Lebensrecht zugestanden, aber dies bedeute nicht, daß er das Recht auf alle nötigen Hilfen hätte.

Unter diesem Gesichtspunkt wäre es widerspruchsfrei möglich, für das Lebensrecht von Nichtpersonen einzutreten (»Vorherige-Existenz«-Version), und trotzdem das Recht auf Abtreibung zu verteidigen.

Die »Totalansicht« lässt trotzdem die Frage offen, ob es wirklich gut ist, die bewusstseinsfähigen Lebewesen zu vermehren, um so die Summe des Gesamtglücks zu steigern. Selbst Singer ist sich in dieser Frage sehr unsicher. Auch eine weitsichtige Analyse von Parfit zu diesem Problem hat für Singer keine neuen Erkenntnisse gebracht, denn Parfit ist »über die von ihm aufgeworfene Frage selbst so verwirrt, daß er lediglich zu dem Schluß kommt, die Suche nach der »Theorie X - (...) müsse weitergehen.« [220]


• 4.2.4 Singer-Euthanansie = Nazi - »Euthanasie« ?
• 4.2.4.1 Die »Soziale Frage«
Darf die gesellschaftliche Perspektive eine Rolle spielen bei der Entscheidung um Leben und Tod? Singer und Kuhse sprechen diesen Punkt in »Muß dieses Kind am Leben bleiben?« an, was für viele Menschen der letzte eindeutige Nachweis für faschistisches Gedankengut gewesen ist. So schreibt z. B. Menninger in der »ÖkolinX«: »Singer geht so weit, vorzurechnen, wieviel die Behandlung bestimmter schwerbehinderter Kinder kostet - wie in der NS-Propaganda!« [221]

In »Muß dieses Kind am Leben bleiben?« gehen Singer und Kuhse die verschieden Interessensträger durch, wobei vor allem das Interesse des Kindes und das Interesse der Familie berücksichtigt werden, aber auch die Interessen der Gesellschaft.

Es klingt uns sofort in den Ohren: »Nutzlosen Fressern das Maul stopfen«, solche Argumente darf es in Deutschland nie mehr geben.

Ich denke, es ist in Deutschland sinnlos zu argumentieren, dass Singer und Kuhse nach ihrer präferenz-utilitaristischen Sicht ganz konsequent die Gesellschaft miteinbeziehen und dies im Kontext einer allgemein gerechten Mittelvergabe durch den Staat untersuchen.

Es ist wohl auch sinnlos zu argumentieren, dass Singer und Kuhse diesen Punkt einfach rational berücksichtigen wollen und nicht zu einem populären Wegsehen von dieser Frage neigen. Es mag trotzdem in Deutschland besser sein, die Interessen der Gesellschaft völlig außen vor zu lassen. Es ist natürlich klar, dass die finanziellen Mittel wirklich begrenzt sind und die gesellschaftlichen Interessen auch im medizinischen Sektor immer mitspielen werden. Trotzdem sollte dieser Aspekt meiner Meinung nach in Deutschland eine möglichst geringe Rolle spielen. Es ist bezeichnend für die »Singer-Debatte«, dass die Argumente zu den Interessen der Gesellschaft total in den Vordergrund gerückt worden sind, obwohl Kuhse und Singer diesen Punkt eindeutig hinter die Interessen der Familie und des Kindes zurückstellt.

Es ist einfach nicht wahr, dass es Kuhse und Singer darum geht, behinderten Menschen die finanziellen Mittel zu streichen, weil sie angeblich nichts leisten. Ich muss aber auch selbst zugeben, dass mir die finanzielle Frage selbst sehr unangenehm ist und möchte diesen Aspekt mit einem Satz von Singer und Kuhse beschließen: »Wir sind ganz im Gegenteil der Meinung, daß eine Gesellschaft, die beschließt, schwerstbehinderte Kinder am Leben zu halten, die Pflicht hat, ihnen alle Möglichkeiten für ein lebenswertes und reiches Leben zu bieten. Wir bezweifeln allerdings, daß es weise ist, uns vorschreiben zu lassen, wie viele geschädigte Kinder überleben sollen - und zwar nicht davon vorschreiben lassen, wie wir den Nutzen für die Kinder und ihre Familien bewerten, oder davon, wie weit unsere Gesellschaft überhaupt in der Lage ist, für diese Kinder zu sorgen, sondern einfach vom »technologischen Imperativ unserer immer aufwendigeren medizinischen Möglichkeiten, schwerstgeschädigte Neugeborene zu »retten.«« [222]


• 4.2.4.2 Die argumentative Ähnlichkeit
Neben dem Aspekt der gesellschaftlichen Interessen wird auch die gelegentliche textliche Ähnlichkeit der »Praktischen Ethik« zur Nazi-Euthanasie immer wieder scharf kritisiert. Die textlichen Vergleiche gibt es wirklich. Ein Beispiel:

»Wo der Wille Gottes wirklich gilt und durchgeführt wird, nämlich in der freien Natur, gibt es kein Erbarmen für das Schwache und Kranke ... Das 5. Gebot: Du sollst nicht töten, ist gar kein Gebot Gottes, sondern eine jüdische Erfindung,« [223] schreibt Mininisterialrat Stähle 1941. Hierzu ein Satz von Singer:

»Der Einfluß der jüdisch-christlichen Auffassung von der Gott-ähnlichen Natur des Menschen wird nirgendwo deutlicher als in der westlichen Doktrin der Unantastbarkeit menschlichen Lebens: einer Doktrin, die selbst das Leben des hoffnungslosesten und unheilbar hirngeschädigten menschlichen Wesens über das Leben eines Schimpansen stellt.« [224]

Die Ähnlichkeiten in der Argumentation lassen sich besonders im Buch »Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens« von Binding und Hoche von 1920 erkennen, welches den Boden für die Tötung behinderter Menschen im Dritten Reich geebnet hat. Gerade wegen dieser Affinität in der Argumentation wird Singer in die Nähe des Faschismus gerückt.

Ein beträchtlicher Teil der ganzen »Singer-Debatte« läuft fast ausnahmslos über die Strategie ab, Zitate von Singer und Binding / Hoche gegeneinanderzustellen. [225]

Diese Strategie erweist sich in zweifacher Hinsicht als vorteilhaft:

-  Durch das Herausstellen einer möglichen Ähnlichkeit in der Argumentation zwischen Singer und Binding / Hoche wird Singer so diskreditiert, dass man sich inhaltlich nicht an eine Auseinandersetzung zu wagen braucht.

-  Wer es trotzdem wagt, sich nicht dem Diskussionsverbot anzuschließen, muss zwangsläufig ein willenloser Anhänger Singers sein, wahrscheinlich ebenfalls ein Faschist.

Um Singer als eine Art Nazi zu sehen, bedarf es meiner Meinung nach eines sehr oberflächlichen, instrumentalisierenden Verständnisses des Nationalsozialismus. Da der Begriff des Faschismus trotzdem häufig fällt, erstaunlicherweise auch von deutschen Politikern quer durch die Reihen, möchte ich zumindest noch eine Bemerkung vom jüdischen Moralphilosophen Hans Jonas (keineswegs ein Befürworter von Singers Thesen) zur »Singer-Debatte« anfügen:

»Ich war etwas erschrocken, als ich durch »Die Zeit« von der Art erfuhr, wie hier die Debatte geführt wurde. In der angelsächsischen Welt, in der ich nun seit Jahrzehnten lebe, kennt man diese Form der Diskussion nicht, die vergiftet ist von Unterstellungen und Beschimpfungen, von Verdächtigungen der Motive des anderen - bis hin zum Anwurf des Faschismus. Und wer so diskutierte, käme sehr schlecht dabei weg.(...) ihm (Singer; der Ver.) etwas unterzuschieben, was er nie gesagt und was auch gar nicht zu seiner Einstellung paßt, das sind unsaubere und häßliche Diskussionssitten, die mich, wie gesagt, bestürzt haben und mir zeigten, woran Deutschland immer noch zu tragen hat. Auch dies ist noch der Preis, der für die Verbrechen, die geschehen sind, und für das Ungeheuerliche der Hitlerzeit gezahlt wird.« [226]


 
 


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1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

 
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