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Eine Diplomarbeit von Thorsten Ullrich vorherige Seite Seite 7 / 16 vorherige Seite

»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen«
Stimmt diese Gleichung?


 
4. Eine kritische Untersuchung relevanter Einwände, insbesondere aus der Behindertenbewegung, gegen die Position Singers
 

 
4.1 Fundamentale Argumente gegen die »Singer-Debatte«
 

• 4.1.1 Eine Vorbemerkung
Wer einen fundamentalen Einwand gegen die »Singer-Debatte« einbringt, möchte nicht über Singers Thesen diskutieren, sondern gegen die Debatte von Singers Thesen plädieren. Fundamentale Thesen haben einen Absolutheitsanspruch und sollten schon deswegen sehr kritisch betrachtet werden. Ein Zitat aus dem bedeutendsten Werk über die absolute Freiheit des Denkens, »Über Freiheit« von John Stuart Mill aus dem Jahre 1859, soll diese Ansicht nochmals unterstreichen:

»Seltsam ist es, daß Menschen den Wert der Argumente für eine freie Diskussion zugeben, sich aber dagegen wenden, daß sie »ins Extrem getrieben wird; wobei sie nicht sehen, daß die Gründe für gar keinen Fall gut sind, wenn sie nicht für einen extremen gut sind. Seltsam, daß sie sich einbilden, sie nähmen keine Unfehlbarkeit an, wenn sie zwar anerkennen, daß es eine freie Diskussion über alle möglichen zweifelhaften Dinge geben sollte, aber meinen, ein besonderes Prinzip oder eine bestimmte Lehre in Frage zu stellen sollte verboten sein, weil sie so gewiß sind, das heißt, weil sie gewiß sind, daß jene gewiß sind. Eine Behauptung gewiß nennen, während noch irgend jemand da ist, der, wenn es erlaubt wäre, ihre Gewißheit leugnen würde, dem das aber nicht erlaubt wird: bedeutet annehmen, daß wir selber und diejenigen, die mit uns übereinstimmen, die Richter über Gewißheit sind, und Richter, ohne die andere Seite anzuhören.« [159]


• 4.1.2 »Die Würde des Menschen ist unantastbar«

• 4.1.2.1 Der »positive« Aspekt
Die »Würde des Menschen ist unantastbar«, so heißt es im Grundgesetz. Jedoch stellt sich die Frage: Was ist die Würde des Menschen und warum ist sie unantastbar?

Löw sieht in der Unantastbarkeit der Würde des Menschen das Gebot, Menschen nicht als Objekte zu missbrauchen: »Die Unterscheidung zwischen Wert und Würde läßt sich näher bestimmen im Verbot der Instrumentalisierung des Menschen; im kategorischen Imperativ Kants heißt es entsprechend, daß kein Mensch nur als Mittel gebraucht werden dürfe, sondern immer auch als Zweck geachtet werden müsse. Konkret bedeutet das zunächst das Verbot von Sklaverei, Folter, Tötung Unschuldiger, sexuellem Mißbrauch.« [160]
Auch Singer erkennt diesen Aspekt der Menschenwürde an: »Tatsächlich kann es, wenn wir nur an die Menschen denken, sehr liberal und sehr progressiv sein, von der Würde aller menschlichen Wesen zu sprechen. Damit verurteilen wir implizit Sklaverei, Rassismus und andere Verstöße gegen die Menschenrechte.« [161] Helmut F. Kaplan nennt dies den »altruistisch-progressiven Aspekt von Menschenwürde und Menschenrechte.« [162] , unter dem auch das Unrecht einer Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung fällt: So ist es eine Diskriminierung behinderter Menschen, wenn sie wegen einer Behinderung eine Arbeitsstelle nicht bekommen, obwohl die Behinderung keinen Einfluss auf die Qualität ihrer Leistung hat. [163] Ebenso ist es eine Diskriminierung behinderter Menschen, wenn Urlauber Schadensersatz »wegen Ekels« bekommen, weil sie neben behinderten Menschen ihre Mahlzeiten einnehmen »mussten«. [164] In solchen Fällen wird eindeutig die Würde behinderter Menschen verletzt. Die Rede von der »Menschenwürde« ist also durchaus sinnvoll in diesem Zusammenhang.


• 4.1.2.2 Der »negative« Aspekt
Ein anderer Aspekt der »Menschenwürde« fällt erst bei intensiverem Nachdenken auf: Es geht eben nur um die Menschenwürde (Kaplan nennt dies den »egoistisch-aggressiven Aspekt« [165]).

Dies impliziert allerdings die Frage, welches Kriterium den Menschen auszeichnet und gleichzeitig dem Tier fehlt. Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, wie Singer eindrucksvoll aufzeigt: » (...) wenn wir einige Merkmale suchen, die alle besitzen, dann muß dies eine Art kleinster gemeinsamer Nenner sein, so niedrig angesetzt, daß keinem Menschen dieses Charakteristikum fehlt. Schwierig ist dabei nur, daß jedes Merkmal, das allen Menschen gemeinsam ist, eben nicht nur den Menschen gemeinsam ist. Zum Beispiel sind alle Menschen, aber nicht nur die Menschen, fähig, Schmerz zu empfinden; und nur die Menschen sind in der Lage, komplexe mathematische Probleme zu lösen, aber nicht alle Menschen können das.« [166]

Die Leugnung dieses Problems wird von Singer heftigst kritisiert: »Angesichts einer Situation, in der sie die Notwendigkeit einer gewissen Grundlage für den moralischen Graben erkennen, der gewöhnlich zwischen Menschen und Tieren angenommen wird, aber keinen konkreten Unterschied finden können, der dies begründet, ohne die Gleichheit der Menschen zu unterminieren, neigen die Philosophen zum Schwafeln.« [167]

So spricht man beispielsweise von der »Würde und dem Wert der menschlichen Person« [168], von der »unantastbaren und unaufgebbaren Würde eines jeden Menschen« [169], von der »Kostbarkeit und Würde der Person« [170] .

Auch während der »Singer-Debatte« lassen sich solche Sätze (in beliebiger Konstruktion) finden, z. B. von der »Lebenshilfe«: »Die Einzigartigkeit menschlichen Lebens verbietet es, Menschsein mit anderen Lebewesen, ihren Lebensformen und -interessen zu vergleichen bzw. gleichzusetzen.« [171]

Was es mit der Menschenwürde aber eigentlich auf sich hat, ist dennoch schwer zu erfahren, es scheint fast so, »als sei allen der Begriff der Menschenwürde so klar, daß man nicht darüber zu sprechen brauche.« [172]

Es ist auch nicht schwierig zu verstehen, warum dies noch niemandem so richtig aufgefallen ist, denn »warum sollten wir uns nicht selbst »innere Würde« oder »inneren Wert« zuerkennen? Unsere Mitmenschen werden den Ritterschlag, den wir ihnen zubilligen, kaum zurückweisen, und diejenigen, denen wir die Ehre versagen, sind nicht in der Lage, Einwände dagegen vorzubringen.« [173]

Die Rede von der »Menschenwürde« steht also auf sehr wackeligen Füßen, jedenfalls wenn wir die »Menschenwürde« nur Menschen anerkennen wollen.


• 4.1.2.3 Eine Würde für Kreaturen?
Von einer »kreatürlichen Würde« zu sprechen, klingt sehr ungewöhnlich, was aber teilweise mit dem »egoistischen« Aspekt der Menschenwürde begründet werden kann. Der Begriff der »Menschenwürde« dient eben nicht nur dem Zwischenmenschlichen, sondern auch »zur Abgrenzung und Auszeichnung des Menschen gegenüber der »bloßen Kreatur« (...) Wie aber soll der Mensch das, worin er sich von allen anderen Lebewesen unterscheidet (seine Würde) mit ihnen teilen?« [174]

Teutsch plädiert für eine kreatürliche Würde und begründet dies ähnlich wie Regan, indem er darauf verweist, dass wir auch Debilen, schwer Kranken und Menschen, die in ihrer geistigen Entwicklung »zurückgeblieben sind, mit Würde begegnen. Jedoch nicht deshalb, weil sie »normalerweise vernunftbegabt wären oder wir sonst der gesellschaftlichen Verrohung Vorschub leisten würden, sondern weil wir es zurecht als selbstverständlich ansehen. [175]

Als Tierrechtler könnte man deswegen fordern, entweder die Tiere in den Begriff der »Würde« einzubeziehen, oder ihn als leere Hülle fallen zu lassen. Die »Menschenwürde« allein beinhaltet jedenfalls ein beträchtliches Maß an Speziesismus. Die Berufung auf die »Menschenwürde« kann ich so jedenfalls nicht nachvollziehen.


• 4.1.3 Das »Recht auf Leben«
• 4.1.3.1 Sind Lebensrechte überhaupt diskutierbar?
Sehr häufig wird in der »Singer-Debatte« folgender Einwand vorgebracht: »Wir können doch nicht tolerieren, wenn sie darüber reden, ob wir noch leben dürfen oder nicht!« [176] Dieses Argument wirkt zwar sehr stark, aber es ist, um es knapp zu sagen, einfach falsch. Es hört sich auf den ersten Blick zynisch an, aber wer vor den Thesen Singers Angst hat, muss eine Person sein, und das Lebensrecht von Personen steht keineswegs zur Disposition, egal wie behindert Menschen sein mögen, jedenfalls nicht im Sinne von »unfreiwilliger Euthanasie«. Etwas anders sieht es bei der Diskussion zur sog. »freiwilligen Euthanasie« aus. Diese Möglichkeit würde aber auch nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Menschen ihr Lebensrecht selbst in Frage stellen, nicht, wenn es von Dritten in Frage gestellt wird.

Hier könnte noch eingewendet werden, dass es etwas anderes ist, wenn Nichtbehinderte über die Lebensrechte von Behinderten diskutieren. Wenn dieses Argument darauf abzielt, dass hier die Gefühle von behinderten Menschen verletzt werden, könnte es berechtigt sein. Diesen Punkt werde ich aber (da es kein fundamentaler Einwand ist) später untersuchen.

Wenn dieses Argument aber so gemeint ist, dass Nichtbehinderte nicht wissen können, wie gut oder schlecht das (voraussichtliche) Leben von behinderten Säuglingen sein wird, könnte man ebenso fragen, ob behinderte Menschen (und nur sie) alle anderen Behinderungen beurteilen können. Ursula Wolf hat dies folgendermaßen ausgedrückt: »Die Behinderten argumentieren in dieser Frage voreingenommen und sehen nur ihre eigene Perspektive. (...) (Es; Anm. d. Verf) ist zu erwarten, daß für die meisten Personen mehr auf der Seite des Lebens als auf der Seite der Nicht-Existenz steht. Die Antwort ist daher zu diesem Zeitpunkt nicht mehr neutral. (...) Es ist daher ein Urteil aus einer egoistischen Perspektive, wenn Behinderte darauf bestehen, daß es besser ist, behindert am Leben zu sein, als gar nicht zu existieren.« [177]

Hier müssen wir natürlich trotzdem unterscheiden, dass Wolf nur Fälle meint, in denen es allein aus der Sicht des behinderten Kindes eine nicht lebenswerte Zukunft gibt. Singers Ansichten gehen zumindest nach der »Totalansicht« über diese Fälle hinaus.

Gerade diese Ansicht Singers wird von vielen falsch verstanden. Down-Syndrom und Hämophilie erwähnt Singer im Zusammenhang der »Totalansicht«, da es nicht ungewöhnlich ist, Föten mit diesen Merkmalen abzutreiben und er keinen moralischen Unterschied zwischen dem Status des Fötus und des Säuglings sieht. Eine Verurteilung Singers müsste unter diesem Aspekt genauso solche Menschen treffen, die diese Selektion im Fötus-Alter befürworten.

In vielen Fällen wurden aber diese wichtigen Akzente nicht erfasst, und Singer unterstellt, für ihn sei jedes behinderte Leben von vorneherein unwert: »Herr Singer (...) sowie die anderen Befürworter sollten sich ein einziges Mal die Mühe machen und nur ein paar Stunden zusammen mit einem »Geistigbehinderten« (vielleicht einem Down-Syndrom-Kind - Mongolismus - , weil diese bei ihm so gerne als Beispiele für evtl. lebensunwertes Wesen verwendet werden) verbringen.« [178]

Völlig unverständlich wird es, wenn ein Autor wie Ernst Klee, der sich eingehend mit der sog. »Euthanasie« im 3. Reich beschäftigt hat und hierdurch über ein beachtenswertes Wissen (aber eben auch über besondere Verantwortung) verfügt[179] , ebenfalls in dieser Weise argumentiert: »Bei Kindern mit Down-Syndrom (...) wirkt das Argument, man wolle sie von ihren Leiden erlösen, besonders infam: Sie zählen meist zu den lebenslustigsten Menschen, die man sich denken kann.« [180]

Mit solchen Verdrehungen von Singers Ansicht lässt sich leicht die Überzeugung bilden, dass Singer die These vertritt, jedes behinderte Leben sei es nicht wert, gelebt zu werden. Aber durch die Ausbreitung solcher Unterstellungen ist für die behinderten Menschen nichts gewonnen, außer weitverbreitete Fassungslosigkeit, dass es (anscheinend) Menschen gibt, die in jeden behinderten Menschen unendliches Leid hineinprojizieren.


• 4.1.3.2 Wann sind Lebensrechte diskutierbar?
Es ist offensichtlich, dass das Lebensrecht schon lange nicht mehr unantastbar ist. Im vorgeburtlichen Zeitraum stellt es heutzutage kein großes gesellschaftliches Problem mehr dar, das Lebensrecht des Fötus zu bestreiten. Mit der Unantastbarkeit des Lebensrechts können somit nur die kategorischen Abtreibungsgegner argumentieren. So zieht beispielsweise Löw nach einer Diskussion über die Kriterien Singers den Schluss, »das Menschsein eines Menschen von solchen Kriterien abzukoppeln und an das einzige zweifelsfreie Argument zu knüpfen, das das Menschsein eines Menschen begründet: an seine biologische Zugehörigkeit zur Gattung.« [181]

Gehört man aber nicht zu diesen »Lebensschützern«, ist es zumindest erklärungsbedürftig, wieso das »Recht auf Leben« exakt mit dem Zeitpunkt der Geburt verliehen werden soll. Wenn das Kriterium »biologische Zugehörigkeit« als einziges Kriterium gelten soll, würde das bedeuten, dem Menschen ab der Zeugung das Lebensrecht zuzusprechen, denn der Embryo ist zweifellos rein biologisch gesehen ein Mensch. Diese Sichtweise wird natürlich aus religiöser Sicht unterstützt: »Jedes menschliche Wesen muß - als Person - vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden.« [182]

Spaemann, der das Recht auf Leben von der Zeugung an verteidigt, hat schon vor der »Singer-Debatte« das Dilemma der Abtreibungsbefürworter erkannt, die gleichzeitig den Infantizid als Mord verurteilen, denn »indem (die Abtreibungsbefürworter ; Anm. d. Verf.) den Akt der Schöpfung der Person zeitlich losgelöst vom Augenblick der Zeugung fixierte, verkannten sie den strikt kontinuierlichen Charakter der Entwicklung des einzelnen Menschen, der für die moderne Embryologie zweifelsfrei ist. (...) Wenn man überhaupt irgendeinen späteren Zeitpunkt für den Beginn der Personalität empirisch begründen wollte, so könnte es nur der Beginn des Selbstbewußtseins sein - also ein sehr später nachgeburtlicher Zeitpunkt.« [183]

Spaemanns Kritik ist natürlich in der Überzeugung geschrieben worden, Abtreibungsbefürwortern ihre Widersprüchlichkeit vorzuwerfen. Auf der anderen Seite hat er aber (unfreiwillig) exakt die Argumente unterstützt, die Singer zu dem Schluss kommen lassen, dass der Infantizid vom moralischen Status des Kindes aus gesehen nicht schlimmer ist als eine spätere Abtreibung. Verwunderlich wirkt in diesem Zusammenhang ein Zitat Spaemanns während der Singer-Debatte: »Die Argumente Singers sind äußerst schwach, sie sind eindrucksvoll nur für Menschen, die kein rationales Argument akzeptieren, das in seiner Konsequenz auf einen Begriff wie den der Heiligkeit führen könnte. Aber Menschen, denen nichts heilig ist, gelten in jeder menschlichen Kultur als solche, denen man den üblichen Vertrauensvorschuß entzieht.« [184]

Spaemanns scharfe Kritik lässt sich eigentlich nur dadurch erklären, dass das erste Zitat in einem Buch über die katholische Glaubenslehre auftaucht, letzteres in einem eher liberalen »Anti-Euthanasie-Buch«. Die Interessen bestimmter Zielgruppen bei der Formulierung der eigenen Argumente einzubeziehen, wirkt jedenfalls ebensowenig vertrauensfördernd.


 
 


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1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

 
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