Schluck für Schluck ein Genuß: Demeter Soya Alive - Der Demeter Sojadrink aus besten, sorgfältig vorgekeimten Demeter Sojabohnen!

home  ‹  bibliothek  ‹  diskussion  ‹ 

Eine Diplomarbeit von Thorsten Ullrich vorherige Seite Seite 6 / 16 vorherige Seite

»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen«
Stimmt diese Gleichung?


 
3.2 Die theoretische Auseinandersetzung innerhalb der Tierrechtsbewegung zur Position Singers
 
Die »Tierrechtsbewegung« an sich ist in Deutschland noch eine marginale Szene. Es gibt nur wenige organisierte Gruppen. Die bekannteste Organisation ist »Animal Peace«. Die Bewegung lässt sich grob in zwei Strömungen aufteilen, welche zwar beide für die Tierbefreiung kämpfen, im Kern aber völlig verschiedene Ansätze vertreten [132]:


• 3.2.1 Die »bürgerliche« Tierrechtsbewegung
Die »bürgerliche« Tierrechtsbewegung konzentriert sich vollständig auf die Befreiung der Tiere. Sie besteht zum großen Teil aus enttäuschten Tierschützern, denen der traditionelle Tierschutz nicht weit genug geht. Die inhaltliche theoretische Auseinandersetzung spielt hier eine eher unbedeutende Nebenrolle.

Bei der »bürgerlichen« Tierrechtsbewegung geht es einfach darum, das Leiden der Tiere zu vermindern. Eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Tierethik, geschweige denn eine Auseinandersetzung zu Singers Ansichten, findet einfach nicht statt. Zwei Stellungnahmen zu Peter Singer waren bis jetzt die einzigen Beiträge zu diesem Thema. Eine Stellungnahme stammt von »Animal Peace«. Diese Organisation scheint nicht ernstlich an einer inhaltlichen Debatte interessiert zu sein: »Unsere Arbeit macht sich nicht an der Person Peter Singers fest, sondern beruht auf den Fakten bezüglich der Tierrechte, die er wie auch andere TierrechtlerInnen, bereits vor ihm formuliert haben. Seine Ansichten bezüglich der Euthanasie haben mit der Tierrechtsfrage nichts zu tun und sollten nicht miteinander in Verbindung gebracht werden«. [133]

Der »Bundesverband der TierbefreierInnen« hat sich in seiner Zeitschrift »Tierbefreiung Aktuell« einmal mit Peter Singer befasst, aber leider auch nur in Form eines Artikels von Helmut F. Kaplan mit dem Titel »Müssen Behinderte vor Tierrechtlern Angst haben?« und nicht in Form einer grundsätzlichen Diskussion. Helmut F. Kaplan wird hier anscheinend nur die Rolle zuteil, lästige Kritiker abzuwehren: Der Vorwurf der Behindertenfeindlichkeit »ist derart absurd und ungeheuerlich, daß ihm auf das Entschiedenste und Vehementeste entgegengetreten werden muß. Hierzu bedarf es keiner langen theoretischen Anhandlung. (...) Wer sich gegen die Unterdrückung von Tieren engagiert, engagiert sich auch gegen die Unterdrückung von Menschen. Wer den Speziesismus verurteilt, verurteilt auch Rassismus und Sexismus. (...) Tiere könnten niemals selbst für ihre Rechte kämpfen, sie könnten uns niemals »anklagen« oder »bestrafen«. Tiere könnten wir ewig ausbeuten, ohne befürchten zu müssen, daß sie sich je an uns rächen würden. Die Befreiung der Tiere ist ein genuin moralischer Akt des Menschen. Spätestens hier sollte endgültig und hinreichend klar sein, daß und warum Behinderte und Kinder von Tierrechtlern niemals etwas zu befürchten haben: Die Tierrechtsbewegung ist gleichzeitig eine Menschenrechtsbewegung, (...) die garantiert durch keinerlei Vernünftigkeitsüberlegungen »verunreinigt« ist. Denn wie gesagt, die Befreiung der Tiere ist in keiner Weise »notwendig«, sie ist »nur« richtig.« [134]

Dieser Artikel ist zwar in sich schlüssig, geht aber völlig an der Problematik vorbei. Bei der Singerschen Theorie geht es ja eben nicht um Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einem Geschlecht oder einer Spezies, sondern um die Unterscheidung »Person - Nichtperson. Wer den Speziesismus verurteilt, muss sich überlegen, was dann für Kriterien relevant werden könnten, um in die moralische Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Auf diesen Punkt geht Kaplan mit keinem Wort in seinem Artikel ein.

Trotzdem zweifle ich daran, dass sich Kaplan dieser Umgehung nicht bewusst ist. Es könnten hier eher taktische Überlegungen vorranging gewesen sein, wie beispielsweise:

Ist es möglich, in einem einseitigen Artikel auf die spezielle Problematik überhaupt einzugehen?

Würden nicht eher einige Menschen aus der Tierrechtsszene mit wenigen philosophischen Vorkenntnissen verunsichert und verwirrt?

Würde ich so der Tierrechtsbewegung unter Umständen sogar schaden, wenn sich Leute wegen der sich daraus ergebenden Angreifbarkeit von ihrer Überzeugung verabschieden?

Wäre es am Ende nicht für mich selbst gefährlich, dieses Thema anzufassen, wenn Zitate (wie bei Singer) völlig aus dem Zusammenhang gerissen werden?

All das ist spekulativ, aber es erscheint mir zumindest möglich zu sein. Dass Kaplan mit dieser »möglichen« Taktik Erfolg hatte, sei ihm zugeschrieben. Auf seinen Artikel hin hat es jedenfalls in keiner der nachfolgenden Nummern einen kritischen Leserbrief gegeben.


• 3.2.2 Die »linke« Tierrechtsbewegung
In der linksgerichteten Tierrechtsbewegung spielt die theoretische Auseinandersetzung zu anderen Unterdrückungsformen wie Kapitalismus, Rassismus und Sexismus eine bedeutende Rolle. Entsprechend intensiver und heftiger sind hier auch die Stellungnahmen.

So schreibt beispielsweise die »TAN« (Tierrechts-Aktion-Nord):

»Wir wenden uns gegen den Speziesismus (...), der das Töten und Benutzen von Tieren lediglich damit rechtfertigt, daß sie nicht der Spezies Mensch angehören. Diese Unterdrückungsform hat tatsächlich mit Sexismus und Rassismus gemeinsam, daß sie lediglich ein biologisches Merkmal als Rechtfertigung für Ausbeutung und Mord heranzieht.« [135]

Insoweit lässt sich eine Ähnlichkeit zu Singer nicht abstreiten. Eine neue Hierarchie kommt aber für die linke Tierrechtsbewegung nicht in Frage, denn »der in der Tierrechtsbewegung gängige Speziesismusbegriff (ist; Anm. de. Verf.) utilitarismusfrei und basiert auf dem Prinzip der Gleichheit, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu beurteilen sei. In der Tierrechtsbewegung geht es dann auch wenig um eine Trennung von Menschen in »Personen« und »Nicht-Personen«, sondern bei einer Neuziehung der sog. Mensch / Tier-Grenze, also der Grenze der zu Berücksichtigten, geht es vielmehr darum, den Kreis der zu Berücksichtigten zu erweitern.(...) Es wurde (...) bisher auch nicht diskutiert, inwieweit Singer überhaupt Tierrechtspositionen vertritt, da er »nicht-personalen« Tieren wie z. B. Hühnern und Fischen Lebensrechte abspricht (...)« [136]

Dieses Zitat gibt die Sicht der »linken« Tierrechtsbewegung beispielhaft wieder. Es soll und darf kein Unterschied gemacht werden zwischen selbstbewusstem und bewusstem Leben. Dies schließt somit niemanden aus. Doch wenn niemand ausgeschlossen wird, wenn alles bewusste Leben gleichwertig ist und unter das Tötungsverbot fällt, ergeben sich für die linke Tierrechtsbewegung ernste Widersprüche. Zwei der offensichtlichsten möchte ich hier beispielhaft untersuchen.


• 3.2.2.1 Zwei Widersprüche
»Recht auf Abtreibung« versus »Recht auf Leben«

Das Recht auf Abtreibung ist ein zentraler Punkt der linken Tierrechtszene. So berichtet beispielsweise das Tierrechtsmagazin »Vegan-Info« von einer Tierversuchsdemo, an der auch die »PBC« (Partei Bibeltreuer Christen) teilgenommen hat. Ein Sprecher »forderte den Verweis der LebensschützerInnen von der Demo und kündigte bei Nicht-Verhalten den Rückzug der TierrechtlerInnen an.« Der Artikel schließt mit der Forderung des Ausschlusses von Lebensschützern von Tierrechtsdemonstrationen. [137]

Unter der Prämisse, dass Leben (egal wie entwickelt oder bewusst) Höchstwert ist, und somit (konsequenterweise) auch der Fötus ein Recht auf Leben habe, hat sich sogar innerhalb der Tierrechtszene eine abtreibungsfeindliche Gruppierung namens »Hardline« entwickelt: »Abtreibung ist kein Recht, genauso wenig wie Mord ein »Recht« ist. Eine wirkliche »leben und leben lassen« - Ideologie hieße, daß jedeR solang tun und lassen kann, was sie /er will, solange sie /er niemand anderem damit schadet. (...) Es geht um die Rechte des Kindes - und kein Mensch hat das Recht sie zu verletzen.« [138]

In der damaligen »Hardline-Debatte« um Abtreibung lässt sich an vielen Stellungnahmen im »Vegan-Info« [139] erkennen, dass es weniger zur Diskussion stand, ob nun ein Fötus ein Recht auf Leben hat oder nicht, sondern dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau in einer patriarchalen Welt dieses Lebensrecht auf jeden Fall überwiegt. [140]

Dies wird beispielhaft deutlich an einer Stellungnahme von Herausgebern der Zeitschrift »Die Eule« [141]: »Das recht auf abtreibung ist elementarer bestandteil im kampf gegen das patriarchat und um die befreiung der frau!!! (...) keineR von uns ist »für« abtreibung, und auch wir sind uns nicht genau klar, welchen stellenwert wir dem ungeborenen leben zumessen. Klar ist für uns allerdings, daß diese frage geradezu lächerlich erscheint hinter dem ungeheuren ausmaß, die die unterdrückung von frauen hier hat. Vielleicht stellt sich die frage der abtreibung, theoretisch gesehen, in einer antipatriarchalen, herrschaftsfreien und lebensbewußten gesellschaft kaum noch, aber wie dem auch sei, grundsätzlich finden wir diese diskussion erstmal ziemlich überflüssig und realitätsfern.« [142]

Die Debatte um diesen Widerspruch ist nach einer kurzen heftigen Diskussion nicht mehr ernsthaft thematisiert worden und unterliegt jetzt somit einem »faulen Frieden«. Auf welch schwachem Boden das häufig benutzte Argument von den patriarchalen Strukturen steht, zeigt ein Zitat der linksgerichteten (aber keineswegs tierrechtsfreundlichen) Feministin Jutta Ditfurth:

»Die in der veganen Szene verbreitete Anti - Abtreibungsposition wird heruntergespielt. Das angebliche »Recht« wird defensiv begründet: mit der allgemeinen Unterdrückung der Frau, der Verantwortung für das Kind, der Situation von alleinerziehenden Frauen usw. (...) Warum diese Rechtfertigungen? Es gibt also kein freies Recht auf freie Heterosexualität und freie Wahl eines Lebens mit oder ohne Kinder, sondern eine Art schmerzhaftes, unter Leiden zustande kommendes Notwehrrecht in einer patriarchalen Gesellschaft. In der sozialen Utopie (...) herrscht Gebärzwang.« [143]

Ditfurths Ansicht wird von Judith Jarvis Thomson in dem in der angelsächsischen philosophischen Literatur vermutlich berühmtesten Beitrag zur Abtreibungsdiskussion vertreten. Thomson zeigt anhand von verschiedenen scharfsinnigen Beispielen, dass der Fötus, auch wenn er dasselbe Lebensrecht hat wie ein Erwachsener, alleine dadurch noch kein Recht auf alle Hilfe hat, die zu seiner Lebenserhaltung nötig ist. Es hängt von der Einzelbeurteilung des Falles ab. Zur Verdeutlichung sei hierzu das Geigerbeispiel näher ausgeführt [144]:

»Sie wachen morgens auf und finden sich in einem Bett liegend, Kopf an Kopf mit einem bewußtlosen Geiger. Einem berühmten bewußtlosen Geiger. An ihm wurde eine bedrohliche Nierenkrankheit diagnostiziert, und die Gesellschaft der Freunde der Musik hat alle verfügbaren Patientenunterlagen durchsucht und herausgefunden, daß allein Sie die richtige Blutgruppe haben, um helfen zu können. Sie hat Sie deshalb gekidnappt, und letzte Nacht wurde der Blutkreislauf des Geigers an den Ihren angeschlossen, so daß Ihre Nieren dazu benutzt werden können, Gift ebenso aus seinem wie aus Ihrem Blut herauszuziehen. Der Krankenhausdirektor sagt jetzt zu Ihnen: »Sehen Sie, wir bedauern sehr, daß Ihnen die Gesellschaft der Freunde der Musik das angetan hat - wir hätten es nie erlaubt, wenn wir davon gewußt hätten. Aber sie haben es eben getan, und jetzt ist der Geiger an Sie angeschlossen. Sie abzukoppeln, würde bedeuten, ihn zu töten. Aber keine Angst, es handelt sich nur um neun Monate. Nach dieser Zeit wird er sich von seinem Leiden erholt haben und kann ohne Gefahr von Ihnen abgekoppelt werden. Ist Ihnen unter dem Gesichtspunkt der Moral auferlegt, sich in diese Situation zu fügen? Es wäre zweifellos ausgesprochen nett von Ihnen, wenn Sie es täten, von großer Freundlichkeit. Aber müssen Sie sich fügen?« [145]

Der Unterschied von Thomsons Beitrag im Gegensatz zur Begründung der Tierrechtsbewegung besteht darin, dass die Tierrechtsbewegung das Recht auf Abtreibung mit vorhandenen patriarchalen Strukturen begründet. Dies würde bedeuten, dass der Fötus zur Zeit kein Recht auf Leben hat, später vielleicht schon. Dies klingt etwas merkwürdig, denn der Fötus kann es sich nicht aussuchen, wann er auf die Welt kommen will. Die Tierrechtsbewegung müsste also differenziertere Begründungen für das Recht auf Abtreibung formulieren, ansonsten bliebe hier immer ein latenter Widerspruch.

»Gleiches Lebensrecht für bewusstes Leben« versus »Höherer Wert des selbstbewussten Lebens«

Wenn es keinen Wertunterschied zwischen verschiedenen Lebewesen gibt, lassen sich logischerweise auch Vergleiche zwischen Mensch und Tier ziehen. Auf der Suche nach der »gleichen« Dimension kommt es auch zum Vergleich mit dem Nationalsozialismus. Zwei Beispiele sollen dies veranschaulichen:

»Die weiblichen Küken werden für den Rest ihres (...) zum Eierlegen ins KZ geschickt, die männlichen werden vergast, lebendig zermust oder ertränkt, einige kommen noch für ein paar Monate in die »Mast, bevor auch sie ermordet werden.« [146]

»Ich wurde über Nacht zur Tierrechtlerin. Nachdem mich die ersten Informationen erreicht hatten, was mit Tieren geschieht, die allerersten über Tierversuche. So wie die ersten Bilder von Auschwitz genügt hatten. Die Bilder schossen zusammen, so wie die erste Zahl, die ich 1982 las - sechs Millionen Tierversuche jährlich in der Bundesrepublik. Sie verband sich für mich auf immer unlösbar mit sechs Millionen ermordeter Juden.« [147]

Doch gerade diese Hierarchielosigkeit, alles mit allem vergleichbar zu machen und so zu relativieren, wird von der herkömmlichen »linken« Szene scharf kritisiert: »Das ganze (...) transportiert eine spektuläre Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen. (...) Das zeigt, wie unreflektiert und phrasenhaft hier mit Superlativen operiert wird - gedankenlos, aber nicht folgenlos.(...) Das rhetorische Mittel, Tiere mit Menschen zu vergleichen, bewirkt eine höchst oberflächliche Sensibilität gegenüber dem Leiden von Tieren. Aber die nachhaltigere Wirkung ist doch die Abwertung des Menschen.« [148]

Aufgrund der zunehmenden Kritik am KZ-Vergleich hat die Zeitschrift »Vegan-Info« hierzu Stellung bezogen. Zusammenfassend ist von den Verfassern festgestellt worden: »Der Begriff »Tier-KZ« ist unzutreffend, weil die Ziele und Motivationen, bzw. die ideologischen Hintergründe verschiedene sind, (...) Zum anderen ist der Vergleich gefährlich, weil er einen Geschichtsrevisionismus in sich birgt und zum letzten finde ich ihn unnötig, weil das, was Tieren in dieser Gesellschaft passiert, für sich spricht.« [149]

So richtig dieser Artikel auch sein mag, auch hier wird, ähnlich wie bei Kaplan, das Problem einfach umgangen.

Der Vergleich Mensch-Tier ist für die Verfasser nur kritisierbar, weil die Nazis ganz andere Ziele hatten, weil der Vergleich die Gefahr der Relativierung der Nazi-Greuel mit sich bringt.

Worum es aber eigentlich geht, dass durch eine fehlende Grenze oder Gewichtung alles mit allem vergleichbar ist, wird wohlweislich verdrängt.

Die Tierrechtler öffnen so ihren Kritikern in den eigenen linken Reihen alle Schleusen:

« (...) zwei Menschen und zwei tödliche Krankheitserreger, alles eine Soße. Menschen und nichtmenschliche Teile der Natur wie Tiere, Pflanzen oder Viren sind nicht gleichwertig . Menschen sind ein besonderes Produkt der Evolution. Menschen und Menschen sind gleichwertig und müssen sich, um sich als soziale Wesen in all ihrem Potential entfalten zu können, soziale Gleichheit als materielle Voraussetzung erkämpfen, um in aller Gleichwertigkeit so unterschiedlich sein zu können, wie immer sie es sein wollen.« [150]

Es ist nicht schwer zu verstehen, dass Singer mit seiner »Person-Nichtperson«-Hierarchie in der linken Szene als Menschenfeind schlechthin abgestempelt wird. [151] Aus diesem Grund wird auch von der linken Tierrechtszene eine fundierte Kritik an Singer erwartet. Diese ist aber bis jetzt nahezu ausgeblieben.

Eine Ausnahme ist hier ein Reader der TAN mit dem Titel »Euthanasie und Tierrechte am Beispiel Peter Singer«. Dieser Reader taugt aber weniger als Kritik, sondern eher als ein Versuch, Singer irgendwie Widersprüchlichkeit zu unterstellen, um sich so zu distanzieren. Nur so sind solche Sätze wie die folgenden innerhalb eines Vorwortes zu erklären: »Stattdessen halten wir eine differenzierte, genaue und belegte, und zuletzt auch gegenüber sog. Behinderten sensible Auseinandersetzung für dringend notwendig, um einen Standpunkt gegenüber Singer einnehmen zu können, der über Plattheiten und eine Nicht-Meinung hinausgeht.« [152]

Dieser Satz klingt hoffnungsvoll, aber zwei Seiten später wird der gute Vorsatz wieder durch völlig falsche Unterstellungen ad absurdum geführt: »Was ist also mit all den Tieren, die nicht unter seinen Personenbegriff fallen? Ihre Interessen werden ihnen ebenso wie bestimmten sog. Behinderten abgesprochen. Außerdem widerspricht er sich, wenn er Nicht-Personen bescheinigt, sie hätten keine Interessen, da sie nicht leidensfähig seien, aber im Falle der Euthanasie dann damit argumentiert, daß ihnen Leiden erspart werden solle. Gehören zu Nicht-Personen nun leidensfähige Wesen oder nicht? Singer dreht es immer so, wie es ihm gerade am besten paßt.« [153]

Diese selbstgerechte Oberflächlichkeit zeichnet große Teile der theoretischen Auseinandersetzung aus: Um sich nicht angreifbar zu machen, werden eigene Widersprüche mit einer gewissen Leichtigkeit übergangen. Geht es um eine notwendige Distanzierung, werden eben anderen Leuten Widersprüche in den Mund gelegt.


• 3.2.3 Zusammenfassung
Die gesamte Tierrechtsbewegung in Deutschland hat es noch nicht fertiggebracht, eine halbwegs niveauvolle und ehrliche Auseinandersetzung zur »Singer-Debatte« zu führen. So lässt sich zur Fragestellung dieser Arbeit weder aus der »bürgerlichen« noch aus der »linken« Tierrechtsbewegung irgendetwas brauchbares gewinnen.

Die bisherigen Versuche, sich mit theoretischen Schwierigkeiten der Tierethik auseinanderzusetzen, gleichen einer Katastrophe. Die »Singer-Debatte« wird geführt von den speziesistischen Linken, denen die Diskussion um Singer natürlich bestens ins Bild passt, um sich so von der Tierrechtsidee zu distanzieren und einer unbequemen Auseinandersetzung von vorneherein eine Absage zu erteilen.

Die »Singer-Debatte« lässt sich in einem Zitat von Berliner VeganerInnen zusammenfassen: »(So; der Verf.) hat es die (dringend notwendige) Peter-Singer-Diskussion (...) nie gegeben (...)« [154]

Dies ist auch kein Wunder. Es soll sowieso keine »Singer-Diskussion« geben, sondern nur eine »Wir-grenzen-uns-von-Singer-ab-Debatte«. Wer dies nicht versteht, hat in der Tierrechtsszene eine schlechte Stellung, wie am Beispiel Helmut F. Kaplan zu sehen ist. Dieser hat in seinem Buch »Leichenschmaus« im Nachwort einen Versuch zur Versachlichung der Euthanasie-Debatte gewagt. [155] Außerdem hat er die 1. Auflage seines Buches »Leichenschmaus« »Peter Singer in Dankbarkeit: »Für die Beendigung der jahrtausendelangen Blindheit und Schande der Ethik,« [156] gewidmet. Diese »Vorfälle« reichten aus, um Helmut F. Kaplans Bücher ebenfalls aus einigen Tierrechts-Empfehlungslisten zu streichen. »Die Zensur« scheint dieses Spiel gegen »die Diskussion« zu gewinnen: In der Neuauflage von 1997 widmet Kaplan den »Leichenschmaus« niemanden mehr. [157]

Hier soll aber das offensichtliche Problem der »Linken« nicht verniedlicht werden. Sätze wie »Menschenrechte für alle Menschen«, »Alle Menschen sind gleich«, usw. sind immanenter Bestandteil des linken Selbstverständnisses. Für Fragen der Wertigkeit sind die »Rechten« zuständig gewesen. Mit dem Einzug der Tiere fällt das linke Weltbild in sich zusammen. Es bleibt äußerst fraglich, ob sich überhaupt eine Tierethik widerspruchsfrei in ein linksgerichtetes Denken einarbeiten lässt, ohne die Idee der Gleichheit nicht zur Farce werden zu lassen.

Vielleicht kann eine »Tierethik« gar nicht in ein politisches Denken gepresst werden. Als Ersatz könnte man unter Umständen von einem »ethischen Denken« sprechen, auch wenn dies etwas überzogen klingen mag. [158]


 
 


Bitte Stichwort
eingeben und
»Go« drücken


1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

 
vorherige Seitenach obenvorherige Seite
home  |  suche  |  bibliothek  |  guide  |  service  |  kontakt
 © coronis - 2000