»Recht auf Abtreibung« versus »Recht auf Leben«
Das Recht auf Abtreibung ist ein zentraler Punkt der linken Tierrechtszene. So berichtet beispielsweise das Tierrechtsmagazin »Vegan-Info« von einer Tierversuchsdemo, an der auch die »PBC« (Partei Bibeltreuer Christen) teilgenommen hat. Ein Sprecher »forderte den Verweis der LebensschützerInnen von der Demo und kündigte bei Nicht-Verhalten den Rückzug der TierrechtlerInnen an.« Der Artikel schließt mit der Forderung des Ausschlusses von Lebensschützern von Tierrechtsdemonstrationen. [137]
Unter der Prämisse, dass Leben (egal wie entwickelt oder bewusst) Höchstwert ist, und somit (konsequenterweise) auch der Fötus ein Recht auf Leben habe, hat sich sogar innerhalb der Tierrechtszene eine abtreibungsfeindliche Gruppierung namens »Hardline« entwickelt: »Abtreibung ist kein Recht, genauso wenig wie Mord ein »Recht« ist. Eine wirkliche »leben und leben lassen« - Ideologie hieße, daß jedeR solang tun und lassen kann, was sie /er will, solange sie /er niemand anderem damit schadet. (...) Es geht um die Rechte des Kindes - und kein Mensch hat das Recht sie zu verletzen.« [138]
In der damaligen »Hardline-Debatte« um Abtreibung lässt sich an vielen Stellungnahmen im »Vegan-Info« [139] erkennen, dass es weniger zur Diskussion stand, ob nun ein Fötus ein Recht auf Leben hat oder nicht, sondern dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau in einer patriarchalen Welt dieses Lebensrecht auf jeden Fall überwiegt. [140]
Dies wird beispielhaft deutlich an einer Stellungnahme von Herausgebern der Zeitschrift »Die Eule« [141]: »Das recht auf abtreibung ist elementarer bestandteil im kampf gegen das patriarchat und um die befreiung der frau!!! (...) keineR von uns ist »für« abtreibung, und auch wir sind uns nicht genau klar, welchen stellenwert wir dem ungeborenen leben zumessen. Klar ist für uns allerdings, daß diese frage geradezu lächerlich erscheint hinter dem ungeheuren ausmaß, die die unterdrückung von frauen hier hat. Vielleicht stellt sich die frage der abtreibung, theoretisch gesehen, in einer antipatriarchalen, herrschaftsfreien und lebensbewußten gesellschaft kaum noch, aber wie dem auch sei, grundsätzlich finden wir diese diskussion erstmal ziemlich überflüssig und realitätsfern.« [142]
Die Debatte um diesen Widerspruch ist nach einer kurzen heftigen Diskussion nicht mehr ernsthaft thematisiert worden und unterliegt jetzt somit einem »faulen Frieden«. Auf welch schwachem Boden das häufig benutzte Argument von den patriarchalen Strukturen steht, zeigt ein Zitat der linksgerichteten (aber keineswegs tierrechtsfreundlichen) Feministin Jutta Ditfurth:
»Die in der veganen Szene verbreitete Anti - Abtreibungsposition wird heruntergespielt. Das angebliche »Recht« wird defensiv begründet: mit der allgemeinen Unterdrückung der Frau, der Verantwortung für das Kind, der Situation von alleinerziehenden Frauen usw. (...) Warum diese Rechtfertigungen? Es gibt also kein freies Recht auf freie Heterosexualität und freie Wahl eines Lebens mit oder ohne Kinder, sondern eine Art schmerzhaftes, unter Leiden zustande kommendes Notwehrrecht in einer patriarchalen Gesellschaft. In der sozialen Utopie (...) herrscht Gebärzwang.« [143]
Ditfurths Ansicht wird von Judith Jarvis Thomson in dem in der angelsächsischen philosophischen Literatur vermutlich berühmtesten Beitrag zur Abtreibungsdiskussion vertreten. Thomson zeigt anhand von verschiedenen scharfsinnigen Beispielen, dass der Fötus, auch wenn er dasselbe Lebensrecht hat wie ein Erwachsener, alleine dadurch noch kein Recht auf alle Hilfe hat, die zu seiner Lebenserhaltung nötig ist. Es hängt von der Einzelbeurteilung des Falles ab. Zur Verdeutlichung sei hierzu das Geigerbeispiel näher ausgeführt [144]:
»Sie wachen morgens auf und finden sich in einem Bett liegend, Kopf an Kopf mit einem bewußtlosen Geiger. Einem berühmten bewußtlosen Geiger. An ihm wurde eine bedrohliche Nierenkrankheit diagnostiziert, und die Gesellschaft der Freunde der Musik hat alle verfügbaren Patientenunterlagen durchsucht und herausgefunden, daß allein Sie die richtige Blutgruppe haben, um helfen zu können. Sie hat Sie deshalb gekidnappt, und letzte Nacht wurde der Blutkreislauf des Geigers an den Ihren angeschlossen, so daß Ihre Nieren dazu benutzt werden können, Gift ebenso aus seinem wie aus Ihrem Blut herauszuziehen. Der Krankenhausdirektor sagt jetzt zu Ihnen: »Sehen Sie, wir bedauern sehr, daß Ihnen die Gesellschaft der Freunde der Musik das angetan hat - wir hätten es nie erlaubt, wenn wir davon gewußt hätten. Aber sie haben es eben getan, und jetzt ist der Geiger an Sie angeschlossen. Sie abzukoppeln, würde bedeuten, ihn zu töten. Aber keine Angst, es handelt sich nur um neun Monate. Nach dieser Zeit wird er sich von seinem Leiden erholt haben und kann ohne Gefahr von Ihnen abgekoppelt werden. Ist Ihnen unter dem Gesichtspunkt der Moral auferlegt, sich in diese Situation zu fügen? Es wäre zweifellos ausgesprochen nett von Ihnen, wenn Sie es täten, von großer Freundlichkeit. Aber müssen Sie sich fügen?« [145]
Der Unterschied von Thomsons Beitrag im Gegensatz zur Begründung der Tierrechtsbewegung besteht darin, dass die Tierrechtsbewegung das Recht auf Abtreibung mit vorhandenen patriarchalen Strukturen begründet. Dies würde bedeuten, dass der Fötus zur Zeit kein Recht auf Leben hat, später vielleicht schon. Dies klingt etwas merkwürdig, denn der Fötus kann es sich nicht aussuchen, wann er auf die Welt kommen will. Die Tierrechtsbewegung müsste also differenziertere Begründungen für das Recht auf Abtreibung formulieren, ansonsten bliebe hier immer ein latenter Widerspruch.
»Gleiches Lebensrecht für bewusstes Leben« versus »Höherer Wert des selbstbewussten Lebens«
Wenn es keinen Wertunterschied zwischen verschiedenen Lebewesen gibt, lassen sich logischerweise auch Vergleiche zwischen Mensch und Tier ziehen. Auf der Suche nach der »gleichen« Dimension kommt es auch zum Vergleich mit dem Nationalsozialismus. Zwei Beispiele sollen dies veranschaulichen:
»Die weiblichen Küken werden für den Rest ihres (...) zum Eierlegen ins KZ geschickt, die männlichen werden vergast, lebendig zermust oder ertränkt, einige kommen noch für ein paar Monate in die »Mast, bevor auch sie ermordet werden.« [146]
»Ich wurde über Nacht zur Tierrechtlerin. Nachdem mich die ersten Informationen erreicht hatten, was mit Tieren geschieht, die allerersten über Tierversuche. So wie die ersten Bilder von Auschwitz genügt hatten. Die Bilder schossen zusammen, so wie die erste Zahl, die ich 1982 las - sechs Millionen Tierversuche jährlich in der Bundesrepublik. Sie verband sich für mich auf immer unlösbar mit sechs Millionen ermordeter Juden.« [147]
Doch gerade diese Hierarchielosigkeit, alles mit allem vergleichbar zu machen und so zu relativieren, wird von der herkömmlichen »linken« Szene scharf kritisiert: »Das ganze (...) transportiert eine spektuläre Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen. (...) Das zeigt, wie unreflektiert und phrasenhaft hier mit Superlativen operiert wird - gedankenlos, aber nicht folgenlos.(...) Das rhetorische Mittel, Tiere mit Menschen zu vergleichen, bewirkt eine höchst oberflächliche Sensibilität gegenüber dem Leiden von Tieren. Aber die nachhaltigere Wirkung ist doch die Abwertung des Menschen.« [148]
Aufgrund der zunehmenden Kritik am KZ-Vergleich hat die Zeitschrift »Vegan-Info« hierzu Stellung bezogen. Zusammenfassend ist von den Verfassern festgestellt worden: »Der Begriff »Tier-KZ« ist unzutreffend, weil die Ziele und Motivationen, bzw. die ideologischen Hintergründe verschiedene sind, (...) Zum anderen ist der Vergleich gefährlich, weil er einen Geschichtsrevisionismus in sich birgt und zum letzten finde ich ihn unnötig, weil das, was Tieren in dieser Gesellschaft passiert, für sich spricht.« [149]
So richtig dieser Artikel auch sein mag, auch hier wird, ähnlich wie bei Kaplan, das Problem einfach umgangen.
Der Vergleich Mensch-Tier ist für die Verfasser nur kritisierbar, weil die Nazis ganz andere Ziele hatten, weil der Vergleich die Gefahr der Relativierung der Nazi-Greuel mit sich bringt.
Worum es aber eigentlich geht, dass durch eine fehlende Grenze oder Gewichtung alles mit allem vergleichbar ist, wird wohlweislich verdrängt.
Die Tierrechtler öffnen so ihren Kritikern in den eigenen linken Reihen alle Schleusen:
« (...) zwei Menschen und zwei tödliche Krankheitserreger, alles eine Soße. Menschen und nichtmenschliche Teile der Natur wie Tiere, Pflanzen oder Viren sind nicht gleichwertig . Menschen sind ein besonderes Produkt der Evolution. Menschen und Menschen sind gleichwertig und müssen sich, um sich als soziale Wesen in all ihrem Potential entfalten zu können, soziale Gleichheit als materielle Voraussetzung erkämpfen, um in aller Gleichwertigkeit so unterschiedlich sein zu können, wie immer sie es sein wollen.« [150]
Es ist nicht schwer zu verstehen, dass Singer mit seiner »Person-Nichtperson«-Hierarchie in der linken Szene als Menschenfeind schlechthin abgestempelt wird. [151] Aus diesem Grund wird auch von der linken Tierrechtszene eine fundierte Kritik an Singer erwartet. Diese ist aber bis jetzt nahezu ausgeblieben.
Eine Ausnahme ist hier ein Reader der TAN mit dem Titel »Euthanasie und Tierrechte am Beispiel Peter Singer«. Dieser Reader taugt aber weniger als Kritik, sondern eher als ein Versuch, Singer irgendwie Widersprüchlichkeit zu unterstellen, um sich so zu distanzieren. Nur so sind solche Sätze wie die folgenden innerhalb eines Vorwortes zu erklären: »Stattdessen halten wir eine differenzierte, genaue und belegte, und zuletzt auch gegenüber sog. Behinderten sensible Auseinandersetzung für dringend notwendig, um einen Standpunkt gegenüber Singer einnehmen zu können, der über Plattheiten und eine Nicht-Meinung hinausgeht.« [152]
Dieser Satz klingt hoffnungsvoll, aber zwei Seiten später wird der gute Vorsatz wieder durch völlig falsche Unterstellungen ad absurdum geführt: »Was ist also mit all den Tieren, die nicht unter seinen Personenbegriff fallen? Ihre Interessen werden ihnen ebenso wie bestimmten sog. Behinderten abgesprochen. Außerdem widerspricht er sich, wenn er Nicht-Personen bescheinigt, sie hätten keine Interessen, da sie nicht leidensfähig seien, aber im Falle der Euthanasie dann damit argumentiert, daß ihnen Leiden erspart werden solle. Gehören zu Nicht-Personen nun leidensfähige Wesen oder nicht? Singer dreht es immer so, wie es ihm gerade am besten paßt.« [153]
Diese selbstgerechte Oberflächlichkeit zeichnet große Teile der theoretischen Auseinandersetzung aus: Um sich nicht angreifbar zu machen, werden eigene Widersprüche mit einer gewissen Leichtigkeit übergangen. Geht es um eine notwendige Distanzierung, werden eben anderen Leuten Widersprüche in den Mund gelegt.