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Eine Diplomarbeit von Thorsten Ullrich vorherige Seite Seite 5 / 16 vorherige Seite

»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen«
Stimmt diese Gleichung?


 
3. Tierethiker und Tierrechtsbewegung
 

 
3.1 Positionen von Tierrechtsphilosophen - Mögliche Alternativen zu Singers Ansatz?
 
• 3.1.1 Eine Vorbemerkung
Es gibt nicht gerade viele Philosophen, die einen moral-theoretischen Standpunkt einnehmen, der die Tiere ernsthaft einbezieht. Neben Singer ist im Ausland vor allem Tom Regan bekannt, im deutschsprachigen Raum könnte man Helmut F. Kaplan als populärsten Philosophen der Tierrechtsbewegung sehen.

Bei der Untersuchung anderer Positionen geht es speziell auch darum, andere Ansätze in Bezug auf die Problematik der Grenzfälle zwischen Mensch und Tier (die sog. »human marginal cases« [94] ) aufzuzeigen und einer Kritik zu unterziehen.


• 3.1.2 Tom Regan: Position und Kritik
Für Regan ergibt sich die Begründung für Tierrechte aus der Kritik des Kontraktualismus (Vertragstheorie). [95]

Nach dieser Theorie hätten nur diejenigen Rechte, die Verträge unterzeichnen können, was jedoch die Bedingung des Verstehens erfordert. Es ist offensichtlich, dass der Kontraktualismus somit auch einige Menschen ausschließt. Dieses Problem scheint der Kontraktualismus durch sog. »Ad-hoc-Argumente« zu umgehen: »So sind kleine Kinder zum Beispiel nicht in der Lage, Verträge zu unterzeichnen, und besitzen somit keine Rechte. Aber sie werden nichtsdestoweniger vertraglich geschützt durch die gefühlsmäßigen Interessen von anderen, insbesondere von ihren Eltern.« [96]

Analog hierzu lässt sich durch den Kontraktualismus der höhere Status von Haustieren erklären. Hunde oder Katzen werden aufgrund der Interessen ihrer Halter geschützt.

Für Regan ist diese Theorie abenteuerlich: »Lassen wir doch diejenigen, die Opfer von Ungerechtigkeit sind, leiden, so viel sie wollen! Es macht nichts, solange es keinem anderen - keinem der Vertragspartner oder zu wenigen unter ihnen - etwas ausmacht.« [97]

Diese mögliche Willkür ist für Regan nicht akzeptabel, »denn wir begingen ein Unrecht, wenn wir ein kleines Kind oder einen geistig behinderten älteren Menschen foltern würden - und zwar nicht nur dann, wenn sich andere mit Gerechtigkeitssinn ausgestattete Menschen darüber empören. Wenn dies nun aber für jene Menschen gilt, so können wir rationalerweise nicht leugnen, daß es sich auch im Fall der Tiere so verhält.« [98]

Damit stellt Regan ähnlich wie Singer geistig behinderte Menschen und Tiere auf die gleiche moralische Ebene. Im Gegensatz zu Singer ist Regan aber dem Utilitarismus wenig aufgeschlossen, da hier das Individuum geleugnet wird und wir nicht Träger, sondern bloße Behälter von Wünschen, Bedürfnissen usw. wären. Für Regan weisen aber alle Individuen einen »inhärenten Wert« auf, den alle gleichermaßen besitzen: »Das geniale und das zurückgebliebene Kind, (...) alle haben inhärenten Wert, alle besitzen ihn gleichermaßen.« [99]

Regan nennt dies den »Rechtsansatz«, welcher alle Individuen einschließt, denn »jeder von uns ist das empfindende Subjekt eines Lebens (experiencing subject of a life), eine bewußte Kreatur mit einem individuellen Wohl, das für uns von Bedeutung ist, unabhängig davon, wie nützlich wir für andere sein mögen. Wir wollen und bevorzugen Dinge, glauben und fühlen Dinge, erinnern uns an und erwarten Dinge.« [100]

Für Regan haben somit alle »Subjekte eines Lebens« den gleichen Wert: »Was könnte die Basis dafür sein, daß wir mehr inhärenten Wert haben als Tiere? Ihr Mangel an Vernunft oder Autonomie oder Verstand? Das können wir nur sagen, wenn wir gewillt sind, dasselbe Urteil auch auf die Menschen anzuwenden, die einen ähnlichen Mangel aufweisen.« [101]

Die Stärke dieses »Rechtsansatzes« ist offensichtlich: Er bekämpft alle Versuche von Wertungen, in direkter Weise die »Person-Nichtperson«-Unterscheidung von Singer. Somit wäre auch eine Abwertung behinderter Menschen ausgeschlossen.

J.-C. Wolf sieht in dieser Theorie von Regan eine geschickte Vermeidung der sog. »Letztbegründung« und somit eine Verschiebung des »Schwarzen Peters«: »Wenn etwa ein geistesschwacher Mensch dieses und jenes Recht hat, dann hat ein Tier mit den gleichen relevanten Eigenschaften die gleichen Rechte. Wer vorhat, entsprechende Rechte von Tieren zu verletzen, trägt die Beweislast.« [102] Dieser Vorteil wird aber durch eine eher schwache Gesamtargumentation erkauft. Wenn alle »Subjekte eines Lebens« gleich sind, wer ist dann kein »Subjekt eines Lebens« mehr? Wo ist die Grenze? So läuft der »Rechtsansatz« letztlich auf eine Relativierung »höheren« Lebens hinaus.

J.-C. Wolf formuliert diese Schwäche folgendermaßen: »Erinnert man sich nämlich an die von ihm vorgeschlagenen Kriterien, so muß man zugeben, daß die Fähigkeit, zu werten oder Subjekt eigener Lebensführung zu sein, empirisch variable Größen sind. (...) Warum sollte ein Wert, der an graduierbare Eigenschaften geknüpft ist, selber nicht graduierbar sein? Warum sollten manche Wesen nicht mehr Eigenwert besitzen als andere?« [103]


• 3.1.3 Ursula Wolf: Position und Kritik
U. Wolf spricht sich für ein Tötungsverbot bei höher entwickelten Tieren aus und zwar aus folgenden Gründen:

1.  Die höher entwickelten Tiere »haben ein Zeitbewußtsein; sie verfügen über ein weit zurückreichendes Gedächtnis und können planvoll handeln.« [104]

2.  Höhere Tiere besitzen ein Todesbewusstsein. [105]

Wolf lässt offen, wie weit sie sich damit an der Unterscheidung zwischen Person und Nichtperson von Singer orientiert, jedoch ist eine gewisse Affinität erkennbar. Dessen ist sie sich wohl bewusst, da sie ein Tötungsverbot auch auf einer schwächeren Grundlage als der Singerschen für möglich hält und wir somit »allen Tieren, die sich bewußt absichtlich verhalten können, ein moralisches Lebensrecht zusprechen müßten. Das aber können alle Tiere mit Ausnahme der ganz primitiven Formen, so daß das Töten so gut wie aller Tiere unmoralisch wäre.« [106]

Die konsistentere Grundlage, nämlich Zeit- und Todesbewusstsein, wirft auch für Wolf, mit einem Blick auf die »Singer-Debatte«, die Frage nach dem Lebensrecht von Neugeborenen auf. Sie verwirft diese aber wieder mit einem Blick auf die Praxis: »Da man extrem feine Kriterien bräuchte, um zu entscheiden, wann genau sich das (genetisch vorprogrammierte Verhalten; der Verf.) ändert, da sich außerdem Kinder nicht alle gleich schnell entwickeln, wäre es jedoch für praktische Zwecke unsinnig festzulegen, ob Neugeborene nun nach 7 oder 10 oder 12 Tagen die 3. Voraussetzung erfüllen. Das einzig praktikable Kriterium wäre vielmehr, diese Voraussetzung vom Zeitpunkt der Geburt an als gegeben anzunehmen.« [107]

Wolf sympathisiert hierbei mit den allgemeinen Intuitionen der Geburtengrenze. Ihre Argumente für diese Grenze in Bezug auf ihre konsistenten Lebensrechtskriterien (Zeit- und Todesbewusstsein) sind jedoch relativ schwach.

Wenn Singer von einer Wochen - oder Monatsgrenze spricht, nachdem Säuglingen ein allgemeines Lebensrecht zuerkannt werden soll, geht er noch von einem weiten Sicherheitsspielraum aus, denn »die Schwierigkeit, die Zäsur zu setzen, (erlaubt; der Verf.) nicht, sie an einer offensichtlich falschen Stelle zu setzen, ganz so wie die berüchtigte Schwierigkeit, zu bestimmen, wie viele Haare ein Mann verloren haben muß, ehe wir ihn als kahlköpfig bezeichnen können, uns nicht berechtigt, einen Schädel, der glatt wie eine Billardkugel ist, nicht als kahl zu bezeichnen.« [108]

Den feinen, aber doch entscheidenden Unterschied zwischen der »Ratio« - Position Singers und der »Ratio mit Gefühl« - Position von Ursula Wolf lässt sich beispielhaft auf das »Argument der Nähe« anwenden:

Die Frage nach der Nähe stellt sich (zum Glück meistens nur in der Literatur) dann, wenn man entscheiden müsste, einem Menschen oder einem Tier das Leben zu retten. Hierzu meint U. Wolf: »Wenn eine Person in einer bestimmten Situation entweder einem Menschen oder einem Tier helfen kann, ist es prinzipiell legitim, daß sie den Menschen bevorzugt (prinzipiell, d. h. wenn beides fremde Wesen sind; wenn das Tier ein bekanntes Tier ist, wäre ebenso die umgekehrte Entscheidung verständlich).« [109]

U. Wolf verleiht der Nähe (dem Gefühl) also ein zusätzliches Gewicht, welches Singer gerade in der Moral möglichst ausschließen möchte: »Offenkundig haben einige Menschen zu ihrer Katze eine engere Beziehung als zu ihren Nachbarn. Würden aber diejenigen, die die Moral an die Gefühle binden, akzeptieren, daß diese Leute zu Recht erst ihre Katzen vor einem Feuer retten, bevor sie ihre Nachbarn retten?« [110]

Es sei hier noch anzumerken, dass dieses Zitat Singers den Eindruck vermitteln könnte, er wäre doch im gewissen Sinne speziesistisch. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Singer möchte mit diesem Beispiel die Gruppe von Menschen kritisieren, welche ihren Speziesismus damit verteidigen, zur eigenen Art oder zu bestimmten Menschen besondere Gefühle der Nähe zu pflegen. [111]


• 3.1.4 Helmut F. Kaplan: Position und Kritik
Helmut F. Kaplan orientiert sich vor allem am Gleichheitsprinzip. Obwohl für Kaplan das Buch »Befreiung der Tiere« von Peter Singer als Bibel der Tierrechtsbewegung[112] gilt, nähert sich sein ethischer Standpunkt, wie folgendes Zitat aufzeigt, eher an die Position Regans an:

»Wenn wir daran festhalten, daß Rationalität, Sprache und Selbstbewußtsein die Voraussetzung dafür bilden, moralischen Status zu haben, dann müssen wir auch geistig behinderten, geisteskranken, hirngeschädigten und komatösen den moralischen Status absprechen (...) Wenn wir aber andererseits die Anforderungen, an deren Erfüllung wir das Zusprechen von moralischem Status knüpfen, soweit reduzieren, daß sie von diesen Menschen erfüllt werden, dann müssen wir konsequenterweise auch vielen Tieren moralischen Status zubilligen, da viele Tiere diese Voraussetzungen spielend erfüllen.« [113]

Mit dieser Aussage stellt sich für Kaplan die einzige moralische Grenze der Interessensberücksichtigung zwischen Bewusstsein und Nichtbewusstsein dar: »Die Frage nach der Grenzziehung ist eine berechtigte Frage, da es in der Tat keine klare Grenze zwischen bewußtem und nichtbewußten Lebewesen gibt und es daher auch keine klare Grenze zwischen Lebewesen mit Interessen und ohne Interessen geben kann.« [114]

Dass für Kaplan keinerlei andere Unterschiede existieren, zeigen beispielhafte (nach dieser Theorie nur konsequente) Argumentationsversuche:

Der KZ-Vergleich

»Man hört, wie Kaduk einen Häftling aus einer Laune heraus zu Tode getrampelt hat, welche Folter Boger ersonnen hat, wie Klehr einen nach dem anderen durch Giftinjektionen ins Herz tötete. Und man könnte daraus den Schluß ziehen: Das war Auschwitz. (...) Aber so einfach darf man es sich nicht machen. Das für die nationalsozialistischen Vernichtungslager typische Verbrechen war nicht die brutale Aktion einzelner. Zum Alltag von Auschwitz gehörte der - in der Regel völlig leidenschaftslos durchgeführte, exakt organisierte, routiniert eingespielte - Massenmord an Tausenden.« [115]

»Genau dieses Moment des emotionslosen, institutionalisierten Massenmordes ist es auch, das unseren heutigen Umgang mit Tieren bestimmt. Nicht einzelne, spektakuläre, mit besonderem Sadismus begangene Grausamkeiten sind das wirklich Typische und Charakteristische am Speziesismus, sondern die routinemäßige, emotionslose und selbstverständliche Ausbeutung und Vernichtung.(...) Alles, was die Nazis den Juden angetan haben, praktizieren wir heute mit den Tieren.« [116]

Mensch - Tier - Gleichsetzung

»Stellen wir uns in allen Situationen, in denen es um die Frage nach der Zulässigkeit von Gewalt geht, ernsthaft und lebhaft vor, daß es sich bei den Betroffenen nicht um Tiere, sondern um Menschen handelt, zum Beispiel, nicht um »echte Gebirgsforellen, sondern um echte Kinder. Und dann prüfen wir nochmals ehrlich und unvoreingenommen alle Argumente, die gegen die Anwendung von Gewalt sprechen - und alle, die für die Anwendung von Gewalt sprechen.« [117]

Gerade an diesen Beispielen wird deutlich, wie relativierend Kaplan argumentiert. In Bezug auf die »Singer-Debatte« wendet sich Kaplan ebenfalls vollständig dem Gleichheitsprinzip zu: »Für Singer gibt es zwischen Gleichheitsprinzip und Utilitarismus einen engen Zusammenhang. Worin dieser Zusammenhang aber tatsächlich besteht, wird um so rätselhafter, je mehr man ihn zu ergründen versucht. (...) ich komme zu dem Ergebnis, daß zwischen Gleichheitsprinzip und Utilitarismus nicht nur kein zwingender, sondern überhaupt kein Zusammenhang besteht. Mehr noch: Gleichheitsprinzip und Utilitarismus schließen sich in vielen Fällen geradezu aus. (...) Akzeptabel und konsequent kann man in der Euthanasie-Debatte meines Erachtens nur mit dem Gleichheitsprinzip argumentieren, nicht aber mit dem Utilitarismus. (...) Wir sollen uns in die Situation des anderen versetzen und dann seine Interessen gleich berücksichtigen wie wir möchten, daß unsere eigenen Interessen in einer vergleichbaren Situation berücksichtigt würden.« [118]

Diese Argumentation hört sich gut an, aber Kaplan vermeidet konsequent eine Diskussion der Implikation, die sich aus dieser Sicht ergeben. Somit müsste man davon ausgehen, dass er allen bewussten Lebewesen ein gleiches Recht auf Leben zuspricht oder sich vor der ganz entscheidenden Frage (Soll man Leben unterschiedlich bewerten oder nicht?) einfach drückt.


• 3.1.5 Jean-Claude Wolf: Position und Kritik
J.-C. Wolf möchte eine »Wertehierarchie« ebenfalls nicht akzeptieren, denn »empfindungsfähige Wesen, die ein rudimentäres Bewußtsein haben, die also zu Erinnerung und Wiedererkennen fähig sind, haben so etwas wie einen kontinuierlichen Bewußtseinsstrom. Leidensfähigkeit (die mehr und anderes als nur punktuelle Schmerzempfindungen involviert) setzt eine solche Kontinuität voraus.« [119]

Wolf hält eine objektive Wertehierarchie für widersprüchlich, da sie aus einer »perspektivlosen Perspektive« beantwortet werden müsste. »Falls unser Leben reicher und sinnvoller sein sollte, weil wir (zumindest bis zu einem gewissen Grade) einen externen Standpunkt einnehmen und uns gleichsam von außen oder von oben betrachten können, wenn wir fähig sind, uns in die Lage anderer und fremdartiger Lebewesen zu versetzen, dürfen wir daraus schließen, daß unser Leben schlechthin - und nicht nur für uns - reicher und sinnvoller ist?« [120]

Etwas verwirrend ist bei Wolf das Zusammenlaufen von Eigen- und Fremdwert: »Wenn wir nicht glauben, daß Heroinsüchtige ihr Lebensrecht verwirkt haben, wie können wir dann der Doktrin zustimmen, wonach ein »ärmeres Leben« einen geringeren Anspruch auf Leben verbürge? Eine solche Auffassung schließt »ethischen Elitismus« ein, der zum Beispiel der Doktrin der Herrenrasse und des Übermenschen zum Ausdruck kommt.« [121]

In dieser Argumentation wird nicht ersichtlich, aus wessen Perspektive (Gesellschaft oder Individuum?) die Rede ist. So könnte der gemeinschaftlich-nützliche Fremdwert eines Heroinabhängigen recht negativ bewertet werden, ohne dass sich deswegen der Eigenwert des von dem Heroinabhängigen empfundenen Lebens verschiebt.

Hoerster kritisiert J.-C. Wolfs Ansatz als philosophisch unbefriedigend. Wer eine metaphysische Fundierung der Moral ablehne, gleichzeitig den Tieren aber ein »obektives Interesse« an ihrem Überleben zuschreibe, begebe sich in eine argumentative Sackgasse: »Es gibt (...) in dieser Frage keinen dritten Weg: Ein weder in einer vorgegebenen Werteordnung angelegtes noch einem faktischen Wunsch oder Begehren dienendes »Interesse ist ein leerer Begriff.« [122]

J.-C. Wolf erkennt aber die Zusammenhänge zwischen Fragen der Tierethik und Abtreibung: »Nur ideologisch befangenes Wunschdenken und Spezies-Parteilichkeit gestatten ein »Zwiedenken« in bezug auf Abtreibung, Tötung von Tieren und Euthanasie.« [123]

Wolf sieht im Tierschutz kein Konkurrenzverhältnis zum Schutz behinderter Menschen, sondern eher eine gemeinsame Basis, denn »in den reichen kapitalistischen Gesellschaften (gibt es; der Verf.) eine erschreckende Entwicklung, jene zu vernachlässigen und an den Rand zu drängen, die nicht reden können, und jene zu privilegieren, die sich besonders lautstark artikulieren. Eine speziesneutrale Ethik wirkt diesem Trend entgegen und fördert die Solidarität mit allen empfindungsfähigen Lebewesen, die krank, alt und behindert sind.« [124]

Bei der Euthanasie-Debatte spricht sich Wolf klar gegen die »Totalansicht« von Singer aus. Euthanasie käme für ihn nur in Betracht, wenn »Schwerstbehinderte, furchtbar leidende Säuglinge mit einer wahrscheinlich kurzen Lebenserwartung (...) keine Aussicht auf Lebensfreuden (hätten; Anm. d. Verf.) die man ihnen rauben könnte.« [125]


• 3.1.6 Albert Schweitzer: Position und Kritik
Schweitzers Position lässt sich eigentlich mit einem Satz zusammenfassen: »Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.« [126]

Schweitzer negiert am grundsätzlichsten alle Versuche, Wertungen zwischen verschiedenen Leben vorzunehmen.

·  »Die Unterscheidung zwischen höherem und niederem, wertvollerem und weniger wertvollem Leben ist ein »ganz subjektiver« Maßstab, denn »wer von uns weiß, was das andere Lebewesen an sich und in dem Weltganzen eine Bedeutung hat.« [127]

·  Im Gefolge einer Statuierung von Wertunterschieden zwischen den Lebewesen besteht die Gefahr, bestimmte Lebensformen als wertloses Leben einzustufen, so dass es mit deren Vernichtung und Schädigung nichts auf sich hat. »Unter wertlosem Leben werden dann, je nach den Umständen, Arten von Insekten oder primitive Völker verstanden.« [128]

Trotz seiner idealen Vorstellung ist Schweitzer kein Phantast und von der Notwendigkeit des Vernichtens von Lebewesen zum eigenen Überleben überzeugt. Zur Verteidigung seiner Ansicht bringt er die Unterscheidung zwischen Tötung aus Notwendigkeit und Tötung aus Gedankenlosigkeit vor:

»Der Landsmann, der auf seiner Wiese tausend Blumen zur Nahrung für seine Kühe hingemäht hat, soll sich hüten, auf dem Heimweg in geistlosem Zeitvertreib eine Blume am Rande der Landstraße zu köpfen; denn damit vergeht er sich am Leben, ohne unter der Gewalt der Notwendigkeit zu stehen.« [129]

Schweitzers Position unterscheidet sich so am grundsätzlichsten von Singers Position, ist aber trotzdem einer ähnlichen Kritik der Zweischneidigkeit ausgesetzt. Wer keine Wertigkeiten zieht, gerät nicht in Gefahr, etwas abzuwerten. Aber Schweitzer bringt in seinem eigenen Argument Insekten und primitive Völker als Beispiele ein und dies macht die Zweischneidigkeit deutlich: Das Vernichten eines primitiven Volkes wird somit nicht verwerflicher wie das Vernichten von Insekten. Seine »Ehrfurcht vor dem Leben« gerät durch die Aufnahme von unbewusstem Leben sogar in Gefahr, alles in Frage zu stellen.

Müller kritisiert bei Schweitzer außerdem die völlige Untauglichkeit seines Ansatzes für die Ethik: »Abwägungen zwischen verschiedenem Leben, etwa zwischen leidensfähigem und nicht leidensfähigem oder bewußtem und unbewußtem Leben, werden durch die Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben strikt abgelehnt. Aus diesem Entwurf lassen sich daher keinerlei Handlungsanweisungen für Konfliktfälle gewinnen. Das ist unbefriedigend, da Ethik ja gerade betrieben wird, um Antworten auf die Frage nach dem richtigen Handeln näher zu kommen.« [130]


• 3.1.7 Zusammenfassung
Zwei verschiedene Strömungen lassen sich meiner Meinung nach in der Tierethik unterscheiden. Diese könnte man folgendermaßen aufteilen:

Der »Hierarchie-Ansatz«

Ein »Hierarchie-Ansatz« innerhalb der Tierethik liegt dann vor, wenn zwischen verschiedenen leidensfähigen Lebewesen Wertungen gezogen werden, welche vor allem das Tötungsverbot betreffen.

Singer zieht die Grenze beim Tötungsverbot zwischen Personen und Nichtpersonen. Bei bewussten Lebewesen könne hier noch eine graduelle Wertigkeit zugefügt werden. So könnte z. B. die Tötung eines Huhns ein größeres Unrecht sein wie die Tötung einer Ameise, obwohl beide zu den bewussten Lebewesen zählen. Singer drückt dies folgendermaßen aus: »Je höher entwickelt das bewußte Leben eines Wesens, je größer der Grad von Selbstbewußtsein und Rationalität und je umfassender der Bereich möglicher Erfahrungen, um so mehr würde man diese Art des Lebens vorziehen, wenn man zwischen ihm und einem Wesen auf einer niedrigeren Bewußtseinsstufe zu wählen hätte.« [131]

Der »Gleichwertigkeits-Ansatz«

Der »Gleichwertigkeits-Ansatz« versucht, jegliche Wertungen zwischen den verschiedenen Lebewesen zu vermeiden.

Nahezu alle anderen hier aufgeführten Philosophen neigen eher zu diesem Ansatz. Schweitzer formuliert diesen am radikalsten, aber auch Kaplan, J.-C. Wolf und Ursula Wolf lassen ihre Sympathie hierfür erkennen.

Am geschicktesten formuliert den »Gleichwertigkeits-Ansatz« Regan, der einfach die Beweislast den Speziesisten zuschiebt. Helmut F. Kaplans Position lässt sich wohl auch in diese Kategorie stellen, obwohl er der »Wertigkeits-Frage« letztlich einfach ausweicht.

Der »Gleichwertigkeits-Ansatz« klingt zwar attraktiver, lässt sich meiner Ansicht nach aber schwerlich durchsetzen. Hier stellt sich einfach immer wieder die Frage nach der Grenze. Je mehr Tiere in das absolute Tötungsverbot einbezogen werden, desto deutlicher relativiert sich das »höhere« Leben. Die Grenze aber recht hoch, also z. B. bei den Säugetieren anzusetzen, würde ironischerweise dieselbe Art von Bedenken nach sich ziehen, welche man eigentlich durch diesen Ansatz vermeiden will, nämlich den Vorwurf der willkürlichen Grenzziehung.

Singers »Hierarchie-Ansatz« wirkt für mich konsistenter. Natürlich ist der »Hierarchie-Ansatz« nicht weniger kompliziert. Aber nur durch diesen Ansatz scheint die Tötung einer Person auf jeden Fall schlimmer zu sein als z. B. die Tötung eines Fisches, ohne gleichzeitig den Fisch völlig aus der Moral auszuschließen.


 
 


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1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

 
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