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Eine Diplomarbeit von Thorsten Ullrich vorherige Seite Seite 4 / 16 vorherige Seite

»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen«
Stimmt diese Gleichung?


 
2.3 Ein »Mensch - Tier - Vergleich«
 
• 2.3.1 Wer ist Person?
Singer orientiert sich, wie weiter vorne schon erwähnt, an der Definition von Locke: »Ein denkendes, verständiges Wesen, das Vernunft und Überlegung besitzt und sich selbst als sich selbst betrachten kann. Das heißt, es erfaßt sich als dasselbe Ding, das zu verschiedene Zeiten und an verschiedenen Orten denkt.« [55]

Fletcher hat fünfzehn positive Kriterien des »Menschseins« entworfen, welche sich gekürzt folgendermaßen darstellen:[56]

Minimale Intelligenz (mind. IQ von 20) / Selbstbewusstsein / Selbstkontrolle / Zeitempfinden / Zunkunftsorientiertheit / Gefühl von Vergangenheit / Die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen aufzunehmen / Verantwortung für andere / Kommunikation / Existenzielles Wissen / Wissensdrang / Veränderung und Veränderbarkeit / Gleichgewicht zwischen Rationalität und Gefühl / Einmaligkeit / Neo-corticale Funktion

Fletchers Kriterien des »Menschseins« wären somit recht hoch angelegt, ganz abgesehen von deren diffizilen Überprüfbarkeit.

Kant sieht die Vorstellung des Menschen als ein »mit Vernunftfähigkeit begabtes Tier«, welches »aus sich selbst ein vernünftiges Tier machen kann«. Seine besondere Eigenschaft ist unter anderem die Fähigkeit, sich »seiner selbst nicht bloß als vernünftiges Tier, was räsonieren kann, sondern auch seiner Tierheit ungeachtet als Vernunftswesen bewußt« [57] zu sein.

Sämtlichen Definitionen des Personseins besitzen folgendes gemeinsames Merkmal: Kriterien, die offensichtlich nicht alle Mitglieder der Spezies »Homo Sapiens« erfüllen können.


• 2.3.2 Argumente gegen den »Mensch-Tier-Vergleich«
Spaemann versucht diese Personendefinitionen zu widerlegen. Er stimmt zwar damit überein, dass eine Person diese Qualitäten besitzt, doch er verweigert sich der Schlussfolgerung, dass einige Menschen diese Kriterien nicht hätten. Folgende Gründe gibt Spaemann an:[58]

·  Die Angehörigen der Spezies »Homo sapiens« sind nicht nur Exemplare einer Art, sie sind Verwandte und stehen deshalb in einem personalen Verhältnis zueinander.

·  Es gibt keinen gleitenden Übergang von »etwas« zu »jemand«. Nur weil wir mit Menschen immer und von Anfang an nicht als mit »etwas«, sondern als mit »jemandem« umgehen, entwickeln die meisten von ihnen die Eigenschaften, die diesen Umgang im nachhinein rechtfertigen.

·  Bei Geisteskranken können wir gar nicht wissen, ob sie nicht doch intentional handeln. Verantwortlichkeit und Zurechnungsfähigkeit müssen hierbei voneinander unterschieden werden.

·  Schwer Debile sind keine Nichtpersonen, sondern kranke Personen, wie eben auch ein defekter Stuhl immer noch ein Stuhl ist, und weil diese Person krank ist, bedarf sie unserer besonderen Unterstützung. Da es die Eigentümlichkeit der menschlichen Natur ist, auf personale Weise behandelt zu werden, haben wir keinen Grund, diese Natur ganz anders zu betrachten, wenn sie schwer verunstaltet ist.

·  Es gibt keine potenzielle Personen. Personen besitzen Fähigkeiten, Potenzen und sie können sich entwickeln. Von potenziellen Personen zu sprechen, ist somit sinnlos, weil der Begriff der Potenzialität überhaupt nur unter der Voraussetzung von Personalität entstehen kann.

·  Es kann und darf nur ein einziges Kriterium für Personalität geben: die biologische Zugehörigkeit zum Menschengeschlecht. Personenrechte sind Menschenrechte.

Das letzte Argument kann schon als der verzweifelte Versuch gewertet werden, den Sonderstatus des Menschen irgendwie zu retten. Wenn allein die biologische Zugehörigkeit das Kriterium für »Person« sein soll, dann brauchen wir überhaupt keine Kriterien für die Personendefinition. Wir wären einfach Menschen und somit Personen.

Ist diese Aussage zu halten? Sind anenzephale Kinder Personen? Bin ich seit meiner Zeugung eine Person?

Spaemanns Gründe, wieso alle Menschen Personen sind, können empirisch-rational einfach nicht gehalten werden, wenn Personen als selbstbewusste, sich in der Zeit sehende Lebewesen definiert werden. Interessant an Spaemanns Begründung ist die Sorge um die Kranken, welche aus der rationalen Personendefinition herausfallen: »Ihre Existenz ist der Härtetest der Humanität« [59] , und somit ist es mit mehr Opfern verbunden, sie zu behandeln. »Solche Opfer bezeichnet Peter Singer als Speziesismus.« [60]

Hier irrt Spaemann. Der Mensch ist biologisch gesehen ein »Mängelwesen«. Er besitzt keine hochgradige Spezialisierung von Organen, ihm mangelt es an natürlicher Anpassung und Instinkt. [61] Diese Mängel werden durch seine hohe Intelligenz mehr als ausgeglichen. Fehlt diese Intelligenz beim Menschen, besitzt er gegenüber Tieren auf gleicher Intelligenz- oder besser IQ-Stufe erhebliche Nachteile.

Das Gleichheitsprinzip, die gleiche Berücksichtigung von gleichen Interessen und die besondere Berücksichtigung von besonderen Interessen findet hier seine konsequente Anwendung. Somit impliziert eine besondere Berücksichtigung der Interessen von geistig-behinderten Menschen gegenüber nichtbehinderten Menschen und Tieren auf derselben Bewusstseinsstufe keinen Speziesismus. Eine gleiche Berücksichtigung bedeutet nicht eine gleiche Behandlung. Dies ist ein bedeutsamer Unterschied. [62]

Der Speziesismus tritt erst dann auf, wenn folgende Kurzform des Gleichheitsprinzips gebrochen wird: »Ähnliche Interessen sollen die gleiche Rolle spielen,« [63] oder in noch deutlicherem Maße beim Verstoß gegen folgende Kurzform: »Größere Interessen dürfen keine kleinere Rolle spielen als kleinere Interessen.« [64]

Höffe argumentiert gegen den »Mensch-Tier-Vergleich« aufgrund des Umstandes, dass es sich bei einer Behinderung um einen außergewöhnlichen Schaden handelt: »Im Unterschied zu Kindern und Geisteskranken sind Tiere (...) nicht nur vorläufig oder aufgrund außergewöhnlicher Schäden, sondern auf irreversible Weise, als Spezies nämlich, zu einem zurechenbaren Handeln nicht fähig.« [65]

Fast identisch hat dies Stanley Benn schon 1967 ausgedrückt. Für ihn ist es »unfair, die Schwächen eines geistig Behinderten, der aus der Norm herausfällt, auszunutzen (...) Wenn wir nicht in dieser Weise über Hunde denken, dann, weil wir die Unvernünftigkeit eines Hundes nicht als Schwäche oder Nachteil sehen, sondern als normal für diese Spezies.« [66]

Dieses Argument klingt gefühlsmäßig und intiutiv logisch, ist aber rational schwerlich zu halten. Benn will die Schwäche des geistig behinderten Menschen nicht ausnutzen. Aber wo ist der moralische Unterschied zum Hund? »Daß der geistig Behinderte nicht vernünftig ist, hat sich eben so ergeben, und dasselbe trifft auf den Hund zu - keiner von beiden ist für sein geistiges Niveau verantwortlich. Wenn es unfair ist, einen einzelnen Defekt zu mißbrauchen, warum ist es dann fair, eine allgemeinere Einschränkung zu mißbrauchen?« [67]

Für Patzig gibt es an und für sich keinen Unterschied zwischen Versuchen an schwachsinnigen Menschen und Tieren. Die Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung liegt für ihn in der Gefahr des Missbrauchs, indem etwa politische Dissidenten als Geisteskranke behandelt werden. [68]

Patzig begibt sich hier auf sehr dünnes Eis. In der heutigen Zeit ist es ohne weiteres möglich in einer Diktatur politisch unerwünschte Personen irgendwie »verschwinden« zu lassen, z. B. in eine Psychiatrie. Die Rechtfertigung für den Tierversuch an einem solchen Argument festzumachen, halte ich für ein sehr gewagtes Manöver.


• 2.3.3 Tiere als Personen - das »Great Ape Projekt«
»Tiere als Personen« scheint etwas Abstraktes, Theoretisches zu sein. Die Realität greift aber voran. Mit der Gründung des »Great Ape Project« ist eine vielfältige Basis geschaffen worden, um das Lebensrecht für die »Großen Menschenaffen« (darunter fallen der Schimpanse, der Gorilla und der Orang-Utan) zu erstreiten, und so den Rechtsbegriff über die eigene Spezies hinaus auszuweiten.

Vor allem den Forschungen von Jane Goodall ist es zu verdanken, dass den Menschenaffen eine neue Dimension der Aufmerksamkeit entgegengebracht worden ist: »In der Tat werden alle, die längere Zeit eng mit Schimpansen zusammengearbeitet haben, nicht zögern zu behaupten, daß Schimpansen ebenso wie Menschen Emotionen zeigen, die denjenigen, die wir als Freude, Traurigkeit, Furcht, Verzweiflung und so weiter bezeichnen, ähnlich und manchmal wahrscheinlich sogar mit ihnen identisch sind.« [69]

Das »Great Ape Projekt« zeichnet sich aber gerade deswegen aus, weil es von vielen Philosophen, Psychologen, Biologen usw. gestützt wird und die Nachweise für enorme kognitive und emotionale Fähigkeiten  der Menschenaffen überwältigend sind.

Zwei Beispiele sollen dies praktisch veranschaulichen:

»So hat (...) der Orang-Utan Chantek, der die Zeichensprache erlernt hat, das zweidimensionale Foto eines weiblichen Gorillas imitiert, die mit dem Finger auf ihre eigene Nase zeigte. Um den Gorilla zu imitieren, muß Chantek gewußt haben, wie er aussehen würde, wenn er die auf dem Foto gezeigte Handlung ausführte, und wie es sich anfühlen würde, eine solche Handlung mit seinem Körper zu erzeugen. Er muß also fähig gewesen sein, das visuelle Bild auf seine eigenen Bewegungsempfindungen zu übertragen - das heißt, auf Empfindungen seiner eigenen Körperhaltung, -gegenwart oder -bewegung. Diese Übertragung eines visuellen Bildes auf einen kinästhetischen Akt, der diesem visuellen Bild ähnelt (es simuliert), ist insofern faszinierend, als sich daraus schließen läßt, daß Chantek eine kreuzmodale Vorstellung von seinem Körper hat, was wiederum zeigt, daß er eine bildliche Vorstellung seiner selbst hat.« [70]

Nicht minder interessant ist eine Beobachtung von Goodall: »Eines Tages, nicht lange nachdem die Gruppe gefüttert worden war, entdeckte Figan eine Banane, die übersehen worden war - aber Goliath (ein erwachsenes Männchen, das in der Gruppenhierarchie über Figan stand) saß direkt darunter. Nach nicht mehr als einen raschen Blick von der Frucht zu Goliath entfernte sich Figan und setzte sich auf die andere Seite des Zelts, so daß er die Frucht nicht mehr sehen konnte. Fünfzehn Minuten später, als sich Goliath davonmachte, kletterte Figan ohne einen Moment zu zögern hinüber und las die Frucht auf.« [71]

Singer folgert aus solchen Beispielen das Vorhandensein von Selbstbewusstsein, denn »wenn ein Tier einen sorgfältigen Plan ersinnen kann, um eine Banane zu erlangen - nicht gleich, sondern in absehbarer Zukunft -, und wenn es Vorsichtsmaßnahmen ergreifen kann, gegen seinen Hang durch seinen Gesichtsausdruck den Gegenstand seines Planes zu verraten, dann muß dieses Tier sich seiner selbst als einer distinkten, in der Zeit existierenden Entität bewußt sein.« [72]

Natürlich kann man immer Zweifel gegen solche Schlussfolgerungen hegen. Strenggenommen lassen sich diese Zweifel aber auch auf alle Menschen ausdehnen, welche nicht über die Fähigkeit der Sprache verfügen.

Die Dringlichkeit der Forderung »Rechte für die Großen Menschenaffen« ergibt sich aus ihrer Nutzung für die Forschung: »Es ist Forschern erlaubt, diesen Großen Menschenaffen Dinge anzutun, die als völlig verabscheuungswürdig angesehen würden, mutete man sie Menschen zu. In der Tat liegt der Wert dieser Großen Menschenaffen als Werkzeuge der Forschung gerade in der Kombination zweier entgegengesetzter Faktoren: einerseits die Tatsache, daß sie unserer eigenen Spezies sowohl physisch als auch psychisch sehr ähnlich sind; und andererseits die Tatsache, daß man ihnen den ethischen und gesetzlichen Schutz verweigert, den wir unserer eigenen Spezies zugestehen.« [73] Das »Great Ape Projekt« hat sich zum Ziel gesetzt, dass die »Großen Menschenaffen« in die moralische Gemeinschaft der Gleichen aufgenommen werden. Die folgende Deklaration beschreibt die wichtigsten Forderungen:

»Die Deklaration über die Großen Menschenaffen

Das Recht auf Leben

Das Leben der Mitglieder der Gemeinschaft der Gleichen ist zu schützen. Mitglieder der Gemeinschaft der Gleichen dürfen nicht getötet werden, außer in streng festgelegten Situationen wie zum Beispiel in Notwehr.

Der Schutz der individuellen Freiheit

Mitglieder der Gemeinschaft der Gleichen dürfen nicht willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden; falls sie ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren eingesperrt sein sollten, haben sie das Recht auf sofortige Freilassung. Die Inhaftierung derjenigen, die keines Verbrechens überführt oder nicht strafmündig sind, ist nur erlaubt, wenn erwiesen werden kann, daß es zu ihrem eigenen Wohl ist oder notwendig wird, um die Allgemeinheit vor einem Mitglied der Gemeinschaft zu stützen, welches in Freiheit eindeutig eine Gefahr für andere darstellen würde. In solchen Fällen haben die Mitglieder der Gemeinschaft der Gleichen das Recht, entweder direkt oder, falls ihnen die notwendigen Fähigkeiten fehlen, durch einen Rechtsbeistand ein Gericht anzurufen.

Das Verbot der Folter

Einem Mitglied der Gemeinschaft der Gleichen entweder böswillig oder für einen angeblichen Nutzen anderer wissentlich ernsthaften Schmerz zufügen, gilt als Folter und ist unrecht.« [74]


• 2.3.4 Der »Mensch - Tier - Vergleich« aus einer sonderpädagogischen Sicht
Christoph Anstötz, ehemals Professor für Geistigbehindertenpädagogik, hat im Bereich der Sonderpädagogik als einer der wenigen das Tabu des Vergleichs von schwerst geistigbehinderten Menschen und Tieren gebrochen.

Für Anstötz hat die Schwierigkeit der heilpädagogischen Anthropologie mit dem Argumentationsschritt begonnen, »in dem der Schwerstbehinderte als menschliches Wesen charakterisiert wird, welches mit den gleichen Ansprüchen auf Menschlichkeit ausgestattet sein soll, wie alle übrigen Menschen. Unglücklicherweise aber fehlen diesen Menschen gerade jene Qualitäten, auf die die Rechtfertigung des Menschen als Sonderentwurf der Natur begründet wurde.« [75]

Aus der Sicht von Anstötz stellt sich hiermit ein großes Problem dar, denn wenn alle Schwerstbehinderten in das moralische Schema aufgenommen werden, würde dies »unweigerlich den Einsturz des gesamten Argumentationsgebäudes zur Folge haben.« [76]

Um dieses Dilemma zu überspielen, werden in der Heilpädagogik verschiedene Mittel gewählt, die die problematische Kluft zwischen Gattungs- und Individualeigenschaften sehr gut verbergen. So werden z. B. mit Hilfe der Poesie schwer Geistigbehinderte Eigenschaften zuerkannt, über die sie tatsächlich nicht verfügen können[77]: »Ich kann nicht so schön reden. Aber ich habe einen Freund - den kenn ich lange. Dem habe ich meine Bitten gezeigt. Der traut sich für mich und schreibt hier alles für mich auf, was ich schon lange sagen will. Mein Freund sagt: Jeder kann hier sagen, was er richtig findet. Ich auch? Ist das wahr?« [78]

Es stellt sich hier die Frage, wie glaubwürdig solche Mittel sind, um die problematische Kluft zwischen Individual- und Gattungseigenschaft zu schließen.

 Die Verwendung der selbstbewussten Sprache zur Vermittlung von Betroffenheit ist natürlich nicht nur in sonderpädagogischen Kreisen beliebt, sondern eigentlich in allen sog. »Stellvertretergruppen«. Es gibt natürlich auch viele Tierschützer, die z. B. Gesprächen von Fischen lauschen (»Mama, warum machen die Menschen das? - Ich weiß nicht, mein Kind«). [79]

Ein weiterer Versuch der Abgrenzung zum Tierreich besteht in der offensiven Strategie des unmittelbaren Vergleichs von Fähigkeiten. Wenn in der Schwerstbehindertenpädagogik ein signifikanter Unterschied gefunden würde, wäre die Sonderstellung des Menschen gegenüber dem Tier untermauert. In diesen Vergleichen kam es aber zu ernüchternden Ergebnissen: »Wenn wir den Menschen mit dem Tier vergleichen, dann scheinen dem geistig Behinderten Eigenschaften zu fehlen, die man als typisch menschlich umschreibt. Schwer Geistigbehinderte halten in mancher Hinsicht selbst dem Vergleich mit dem Tier nicht stand.« [80]

Der Pädagoge Fröhlich versuchte herauszuheben, dass die prinzipielle Kommunikationsfähigkeit des menschlichen Individuums zum letzten Maß werden kann: »Leben und Kommunikationsfähigkeit fallen fast zusammen, und so bekommt letztere ein immer deutlicheres Gewicht im Sinne unseres menschlichen Selbstverständnisses.« [81]

Fröhlich möchte die Kommunikationswege mit schwer geistig Behinderten (wie z. B. visuelle, taktile, vibratorische, geruchliche und geschmackliche) separat diskutieren. Der somatische Bereich ist unterteilt in die Aspekte Körperkontakt, Nähe, Orientierung, Blick, Augenbrauen, Körperhaltung, Gesichtsausdruck und Tonfall. Ferner werden noch die Wirkung der Gefühle, der Kognition, der Sozial- und Körpererfahrung behandelt und unter dem Gesichtspunkt pädagogischer Förderung beleuchtet. [82]

Anstötz vergleicht Fröhlichs Untersuchung mit Goodalls Aufzeichnungen über die Kommunikation mit Schimpansen und kommt zu folgendem Ergebnis: »Es scheint nichts zu geben, was ein geistig schwerstbehinderter Mensch tun oder empfinden könnte und ein Schimpanse oder Gorilla nicht; vielmehr läßt sich umgekehrt zeigen, daß es vieles gibt, wozu ein Schimpanse oder Gorilla in der Lage ist und ein schwerst geistigbehinderter Mensch nicht. [83]

Als letztes Mittel zur Verteidigung der Mensch-Tier-Grenze tauchen immer wieder Thesen auf, die eine gewisse Verzweiflung zeigen lassen: »Geistige Behinderung, gleich welchen Grades, bringt den Menschen nicht in die Nähe des Tieres, auch wenn sich die menschlichen Züge als verkürzt, verhindert oder gestört zeigen: Es bleiben menschliche Züge. (...) Menschsein, in welcher Form es sich zeige, kann von keinem Standpunkt aus »begründet« werden.« [84] Mit dieser Aussage Siegenthalers wird das rationale Argument wohl völlig aufgegeben.

Diese laxen Argumente kritisiert Anstötz massiv, denn »die Pflicht, für einen schwerst behinderten Menschen zu sorgen, (darf; Anm. d. Verf.) eben nicht ausschließlich davon abhängig gemacht werden, ob zufällig persönliche Zuneigung und Sympathie ihm gegenüber vorhanden sind.« [85]

Diese Bedenken sind schon in ähnlicher Weise von Murphy geäußert worden: »Viele Leute, die sich für die Rechte der Behinderten sehr stark einsetzen, betonen zum Beispiel, daß Behinderte deswegen wertvoll seien, weil sie liebevoll, herzlich und anhänglich sind. Wer so argumentiert, erkennt nicht, daß solche Gründe darauf hinauslaufen, Behinderte nicht anders als liebgewonnene Schoßhunde anzusehen. Wenn es darum geht, spezifische Rechte für Behinderte zu begründen, benötigt man in diesem Kontext sorgfältigere und vor allem rational fundiertere Argumente, als die eben erwähnten.« [86]

Das Fazit, welches Anstötz zieht, ist bemerkenswert:

»Zur Begründung der Sonderstellung des Menschen gegenüber anderen Lebewesen werden in unterschiedlichen sprachlichen Varianten Rationalität, Selbstbewußtsein, Zeitgefühl, Intelligenz etc. in Betracht gezogen. Dies aber führt zu Konsequenzen, die das Gegenteil von dem provozieren, was die Heilpädagogen bei ihren Begründungsversuchen im Sinn hatten. Denn da wirklich geistig schwerstbehinderte Mitglieder der Gattung Homo Sapiens ausgerechnet diese Eigenschaften nicht besitzen, also nicht einmal in einem minimalen Sinne »sapiens« sind, müssen sie außerhalb der Reichweite dieser Moral geraten. Das wurde bislang vermutlich unter dem Eindruck der Zeit des Nationalsozialismus nur noch nicht bemerkt, weil bei uns angesichts der erwünschten Konsequenzen niemand ernsthaft die entsprechenden Legitimationsversuche in Frage stellte. Wider Willen aber gefährden die Heilpädagogen möglicherweise die Situation schwerstbehinderter Menschen, wenn sie sich in einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft auf Begründungen stützen, die unter rationalen Gesichtspunkten einfach unhaltbar sind.« [87]

Dies wirft eine neue, grundsätzliche Frage auf: Geht die Sonderpädagogik einen zweifelhaften Weg? Sollte sie ihr Berufsbild neu überdenken? Anstötz sieht für die Zukunft der Sonderpädagogik zwei Möglichkeiten:

a)  Sie könnte ihren Weg beibehalten und sich damit zufriedengeben, dass der Fortschritt der Gleichheitsidee endlich die ihr anvertraute Klientel erreicht hat. [88]
»Ohne es vielleicht bewußt anzustreben, würde diese Disziplin damit die gewohnheitsmäßige Einstellung unterstützen, daß beispielsweise auch in Zukunft schmerzhafte medizinische Eingriffe an Julias [89] , nicht aber an Pias unternommen werden dürfen - einfach deswegen, weil Julia eine Schimpansin, Pia dagegen ein schwerst geistigbehindertes Mädchen unserer Spezies ist.« [90]

b)  Sie könnte aber auch einen Weg einschlagen, der eine konsequente Fortführung der Gleichheitsidee ermöglicht. Die Disziplin der Pädagogik für Schwerstbehinderte befasst sich mit der Erforschung und Entwicklung selbst minimaler Bedürfnisse, sie hätte Möglichkeiten »auf den entscheidenden Kern der Gleichheitsidee zu verweisen: nämlich auf die Forderung nach gleicher Achtung vor Bedürfnissen und Interessen - und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um die von Julia oder die von Pia handelt. Natürlich ist es nicht die Aufgabe der Pädagogik für Schwerstbehinderte, sich unmittelbar um die Schicksale jener unglücklichen Menschenaffen zu kümmern (...) Aber sie verstößt gegen ihre eigenen Prinzipien, wenn sie ihre ethischen Dispute zur Rechtfertigung pädagogischer Ansprüche schwerst geistig behinderter Menschen auf dem Rücken ebenso fühlender und schutzloser Lebewesen austrägt, deren einziger »Mangel« offensichtlich darin besteht, nicht Mitglied der Spezies Homo Sapiens zu sein.« [91]

Es verwundert nicht, dass Anstötz mit dieser zweiten Wahlmöglichkeit ein »einsamer Rufer in der Wüste« gewesen ist. Das gesamte wissenschaftliche Denken ist so sehr auf die absolute Sonderstellung des Menschen konzentriert, dass ein Vergleich mit dem Tier schon von vorneherein skandalös klingen mag. Die Frage ist, wie viele Jahre sich die Sonderpädagogik diese Einstellung noch leisten kann, ohne sich unglaubwürdig zu machen. Das »Great Ape Projekt« schreitet nämlich voran. Neuseeland hat als erster Staat der Erde in diesem Jahr den Menschenaffen besondere Rechte verliehen. Tierversuche an Menschenaffen zum Nutzen des Menschen sind verboten worden. [92] Damit ist zum ersten Mal in einer nationalen Gesetzgebung die Artgrenze durchbrochen worden. Der neuseeländische Landwirtschaftsminister Luxton spricht vom »Beginn einer neuen Ära«. [93]


 
 


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1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

 
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