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»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen« Stimmt diese Gleichung?
2. Einführung in die Thematik
2.1 Die Position von Peter Singer
2.1.1 Eine »Vorwarnung«
Selten haben philosophische Ideen solche Empörung in Deutschland hervorgerufen wie die Thesen Singers. Erstaunlich daran ist, dass es sich speziell um ein deutschsprachiges Phänomen handelt, Peter Singer als »moralische Unperson« abzustempeln. Wie ist es dazu gekommen?
Singer rührt in seinen Ansichten in Tabus (Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, Unterscheidung zwischen Person und Nichtperson; Unterscheidung zwischen einem Leben, das wert ist, gelebt zu werden und einem Leben, für das dies nicht gelte), welche in Deutschland seit der sog. »Euthanasie« des Nationalsozialismus nicht mehr oder zumindest nicht öffentlich diskutiert werden.
Dieses Aufeinanderprallen einer provokanten Ansicht und einer besonders empfindsamen Bevölkerung hat in Deutschland eine »Debatte« ausgelöst, welche von Anfang an durch ihre hohe Emotionalität geprägt worden ist.
Begonnen hatte die »Singer-Debatte« im Sommer 1989. Singer erhielt mehrere Einladungen in Europa, darunter auch eine von der »Lebenshilfe«, welche ein Symposium über »Biotechnologie, Ethik und geistige Behinderung« geplant hatte. Aufgrund heftiger Proteste, vornehmlich von Behindertenorganisationen, fielen jedoch sämtliche Veranstaltungen mit Singer in Deutschland aus oder wurden aufgrund massiver Störungen abgebrochen. [3] Für die »Singer-Debatte« war dies erst der Anfang. An einigen Universitäten wurden Seminar-Veranstaltungen, in denen die »Praktische Ethik« Singers Grundlage war, gestört oder gesprengt. Der »Spiegel« [4] veröffentlichte Artikel, die vehemente Angriffe auf Singers Position darstellten und ihn in die Nähe des Nationalsozialismus rückten. »Die Zeit« [5] griff das Thema ebenfalls auf, vermied aber eine einseitige Betrachtungsweise. Diese Vorgänge hoben die »Singer-Debatte« auf eine nationale Ebene.
Wegen der Empörung, die Singers Thesen in Deutschland hervorrufen, möchte ich einen großen Teil dieser Zitate hier wortwörtlich wiedergeben. Zum einen wird somit nicht, wie vielleicht bei einer rein inhaltlichen Zusammenfassung, die Gefahr bestehen, dass ich Singers Position in irgendeiner Form »abschwäche«, zum anderen wird hierdurch ein gewisses Verständnis für den »Schockwert« einzelner Zitate möglich. Trotzdem sollte klar sein, dass nicht allein der »Schockwert« einzelner Zitate ausreicht, Singers Argumentationskette allein dieses Umstandes wegen von vorneherein zu verurteilen.
2.1.2 Ethische Grundlagen
Singer orientiert sich in seiner Ethik am Utilitarismus. Der Utilitarismus strebt nach dem »größten Glück der größten Zahl«. Handlungen werden deswegen nicht nach ihrer Motivation beurteilt, sondern nach ihren Konsequenzen: »Der klassische Utilitarist betrachtet eine Handlung als richtig, wenn sie ebensoviel oder mehr Zuwachs an Glück für alle Betroffenen produziert als jede andere Handlung, und als falsch, wenn sie das nicht tut.« [6] Der klassische Utilitarist betrachtet somit nur die Interessen der Individuen, nicht die Individuen an sich und dies kann in der Praxis zu abstrusen Folgen führen.
Dies soll an einem Beispiel von Regan deutlich werden:
Tante Bea ist alt und ziemlich reich. Wenn ich sie schmerzlos umbringen kann, außerdem niemand etwas davon erfährt und ich einen Teil des Geldes an ein Krankenhaus spende und somit viele Kinder glücklich mache, wäre es unter utilitaristischen Gesichtspunkten richtig, dies zu tun. [7] Natürlich haben Anhänger des Utilitarismus die Schwierigkeiten ihrer Theorie bemerkt, und Sekundärprinzipien gegen diese Einwände vorgebracht. Aber man fragt sich trotzdem, ob es wirklich nur indirekte Gründe gegen die Tötung von Tante Bea gibt (wie z. B. die Angst, die unter Menschen herrschen wird, wenn es möglich ist, solche Handlungen durchführen zu können).
Singer versucht, dieses Problem zu vermeiden, indem er den Präferenz-Utilitarismus vertritt. Diese Form des Utilitarismus achtet nicht nur auf die Konsequenzen einer Handlung, sondern auch auf die Präferenzen der Betroffenen. So kann z.B. »ein auf dem Totenbett gegebenes Versprechen unerfüllt zu lassen, den Bewußtseinszustand des Verstorbenen nicht mehr beeinträchtigen, (es; Anm. d. Verf.) bedeutet aber, einer Präferenz des Verstorbenen zuwiderzuhandeln.« [8] Außerdem wird der Präferenz-Utilitarismus eher der Intuition gerecht, »daß Personen nicht nur Träger von positiven und negativen Bewußtseinszuständen sind.« [9] Während der Utilitarismus in Deutschland relativ unbekannt ist und gerne als »Nützlichkeitstheorie« abgewertet wird, gilt er vor allem in den angelsächsischen Ländern als ernsthafte moralphilosophische Alternative.
2.1.3 Die Position von Singer: Tiere
Singers grundsätzlicher Ansatz für die Begründung der »Befreiung der Tiere« ist das Gleichheitsprinzip:
»Die Ausdehnung des Grundprinzips der Gleichberechtigung von einer Gruppe auf eine andere besagt nicht, daß wir beiden Gruppen auf genau die gleiche Weise behandeln müssen oder beiden Gruppen genau dieselben Rechte zugestehen. Ob wir das tun sollten, hängt von der Natur der Mitglieder der jeweiligen Gruppe ab. Das Grundprinzip der Gleichberechtigung erfordert nicht gleiche oder identische Behandlung. Es erfordert die gleiche Berücksichtigung. Gleiche Berücksichtigung verschiedener Wesen kann zu unterschiedlicher Behandlung von unterschiedlichen Rechten führen.« [10]
An dieser Stelle wird deutlich, dass es Singer bei der Anwendung des Gleichheitsprinzips nicht um die Gleichheit an sich geht, sondern um die gleiche Berücksichtigung. Eine absolute Gleichheit und eine daraus abgeleitete gleiche Behandlung hält Singer für nicht vertretbar, weil die Menschen eben nicht alle »gleich« sind:
»Ob wir es wollen oder nicht, wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, daß die Menschen verschiedene Formen und Größen haben, daß sie unterschiedliche moralische Fähigkeiten, unterschiedliche intellektuelle Fähigkeiten, ein unterschiedliches Maß an gutem Willen und Empfindsamkeit für die Bedürfnisse anderer, unterschiedliche Fähigkeiten zum Erleben von Lust und Schmerz haben. Kurz, wenn unsere Forderung nach Gleichberechtigung auf der tatsächlichen Gleichheit aller Menschen begründet wäre, so müssten wir aufhören, nach Gleichberechtigung zu verlangen.« [11]
Deswegen hält es Singer nicht nur für schlecht beweisbar, sondern für richtiggehend gefährlich, Gleichheit auf durchschnittliche, faktische Gleichheit z. B. von genetischer Intelligenz verschiedener Rassen aufzubauen:
»Der Gegner etwa des Rassismus, der diesen Standpunkt vertritt, müßte unter Umständen einräumen, daß der Rassismus in gewisser Weise vertretbar wäre, falls sich herausstellen sollte, daß unterschiedliche Fähigkeiten in irgendeinem genetischen Zusammenhang mit der Rasse stehen.« [12]
So ist für Singer die Gleichheit »eine moralische Idee und keine Tatsachenbehauptung. Es gibt keinen logisch zwingenden Grund für die Annahme, daß ein faktischer Unterschied zwischen den Fähigkeiten zweier Menschen irgendeinen Unterschied in dem Maß von Rücksichtnahme rechtfertigt, das wir ihren Bedürfnissen und Interessen zugestehen. Das Prinzip von der Gleichheit menschlicher Wesen ist keine Beschreibung einer angeblichen faktischen Gleichheit unter den Menschen: es ist eine Vorschrift, wie wir die Menschen behandeln sollten.« [13]
Die meisten Menschen würden wohl diese ersten Zitate vorbehaltlos unterschreiben. Den Rassisten und Sexisten wird durch diese moralische Sichtweise der letzte Rest von Wind aus den Segeln genommen. Das Problem ist nur, wenn es denn ein Problem ist, die Implikation, denn Singer führt weiter aus: »Wenn der Besitz eines höheren Grades von Intelligenz einen Menschen nicht berechtigt, einen anderen für seine Zwecke zu benutzen, wie kann er Menschen berechtigen, Nichtmenschen zu dem gleichen Zweck auszubeuten?« [14]
An dieser Stelle zitiert Singer eine unter Tierrechtlern mittlerweile fast legendäre Passage von Jeremy Bentham aus einer Zeit, in der die Sklavenhaltung noch gang und gebe war:
»Der Tag mag kommen, an dem der Rest der belebten Schöpfung jene Rechte erwerben wird, die ihm nur von der Hand der Tyrannei vorenthalten werden konnten. Die Franzosen haben bereits entdeckt, daß die Schwärze der Haut kein Grund ist, ein menschliches Wesen hilflos der Laune eines Peinigers auszuliefern. Vielleicht wird eines Tages erkannt werden, daß die Anzahl der Beine, die Behaarung der Haut oder die Endung des Kreuzbeins ebensowenig Gründe dafür sind, ein empfindendes Wesen diesem Schicksal zu überlassen. Was sonst sollte die unüberschreitbare Linie ausmachen? Ist es die Fähigkeit des Verstandes oder vielleicht die Fähigkeit der Rede? Ein voll ausgewachsenes Pferd aber oder ein Hund ist unvergleichlich verständiger und mitteilsamer als ein einen Tag oder eine Woche alter Säugling oder sogar als ein Säugling von einem Monat. Doch selbst wenn es anders wäre, was würde das ausmachen?Die Frage ist nicht: können sie verständig denken? oder: können sie sprechen? sondern: können sie leiden?« [15]
Die Fähigkeit zu leiden oder etwas genauer zu Leid und / oder Freude oder Glück ist für Singer das entscheidende Charakteristikum eines Lebewesens für die Berücksichtigung seiner Interessen: »Die Fähigkeit zu Leid und Freude ist eine Voraussetzung dafür, überhaupt Interessen zu haben, eine Bedingung, die zunächst erfüllt sein muß, ehe wir auf sinnvolle Weise von Interessen sprechen können. (...) Damit ist die Grenze der Empfindungsfähigkeit die einzig vertretbare Grenzlinie für unsere Anteilnahme an den Interessen anderer. Diese Grenzlinie gemäß irgendeinem Merkmal wie Intelligenz oder Rationalität zu ziehen, hieße, sie ganz willkürlich zu ziehen. Warum sollte man nicht irgendein anderes Merkmal wählen wie beispielsweise die Hautfarbe?« [16]
Wenn die Spezies als moralische Grenzlinie keine Rolle spielen würde, sondern alleine das Charakteristikum Leidensfähigkeit, was würde das bedeuten? In Bezug auf die Vermeidung von Schmerz ist es naheliegend, dass dieses Interesse bei empfindungsfähigen Wesen, gleich welcher Spezies angehörig, im wesentlichen ähnlich ist. Schwieriger wird es bei der Problematik der Tötung. Ist es das gleiche Unrecht, wenn einer eine Maus, ein anderer einen Menschen umbringt? Obwohl Singer in »Befreiung der Tiere« eine Unterscheidung zwischen Person und Nichtperson noch nicht konkret herausgearbeitet hat, verkennt er nicht die Zweischneidigkeit der Kritik am Speziesismus in Bezug auf das Töten: »Man könnte es so sehen, daß es das Recht von Schimpansen, Hunden und Schweinen und einigen anderen auf Leben bestätigt und daß wir eine schwere moralische Verfehlung begehen, wenn wir diese töten, selbst wenn sie alt und leidend sind und wir die Absicht haben, sie von ihrem Leiden zu erlösen. Man könnte das Argument aber auch so auffassen, daß die schwer Zurückgebliebenen und hoffnungslos Senilen kein Recht auf Leben haben und aus ganz trivialen Gründen getötet werden dürfen, wie wir gegenwärtig die Tiere töten. (...) Was wir brauchen ist eine mittlere Position.« [17]
2.1.4 Die Position von Singer: Menschen
2.1.4.1 Das Unrecht der Tötung
Die Frage, wieso Töten unrecht ist, werden viele Menschen an sich schon anstößig finden. Es ist einfach so, dass wir alle ein Recht auf Leben haben, würden viele einwenden, womit unter »alle« in der westlichen Moral von allen Menschen, im strengen Sinne eigentlich von allen geborenen Menschen die Rede ist. Diese Einschränkungen machen jedoch schnell deutlich, dass das Tötungsverbot so absolut nicht ist. Singer unterscheidet in dieser Frage zwischen zwei Kategorien:
a) Mitglied der Spezies »Homo sapiens«
In diese Kategorie gehören alle Menschen, denn es »besteht kein Zweifel, daß ein von menschlichen Eltern gezeugter Fötus vom ersten Moment seiner Existenz an ein menschliches Wesen ist; und dasselbe trifft zu für das schwerst und unheilbar geistig behinderte menschliche Wesen, ja sogar für einen anenzephalischen Säugling - genau gesagt: ein Säugling ohne Gehirn.« [18]
b) Person
John Locke definiert eine Person als »ein denkendes intelligentes Wesen, das Vernunft und Reflexion besitzt und sich als sich selbst denken kann, als dasselbe denkende Etwas in verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten«. [19] Hiermit hat Singer eine Unterscheidung getroffen, die menschliches Leben von menschlichem Leben trennt. Gegen das Töten von Personen gibt es für Singer starke Gründe:
a) Der Wunsch weiterzuleben (sozusagen das Interesse) als notwendige Bedingung für das Recht dazu. Diese Bedingung erfüllen Personen.
b) Aus der Sicht des Präferenz-Utilitarismus
»Eine Person zu töten bedeutet darum normalerweise nicht nur eine, sondern eine Vielzahl der zentralsten und bedeutendsten Präferenzen, die ein Wesen haben kann, zu verletzen. Sehr oft wird dadurch alles, was das Opfer in den vergangenen Tagen, Monaten oder sogar Jahren zu tun bemüht war, ad absurdum geführt«. [20]
c) Respektierung der Autonomie
»Insbesondere kann nur ein Wesen, das fähig ist, den Unterschied zwischen Sterben und Weiterleben zu erfassen, sich autonom dafür entscheiden zu leben. Daher verrät die Tötung einer Person, die sich entscheidet, nicht zu sterben, mangelnden Respekt vor der Autonomie dieser Person. (Dies wäre; der Verf.) die denkbar schwerwiegendste Verletzung der Autonomie dieser Person.« [21]
d) Klassisch-utilitaristisch
Wenn das Töten einer Person jederzeit möglich sei, würde die Existenz von Personen weniger erfreulich sein, weil sie ständig Angst vor dem Tod haben müssten. [22]Personen haben aus diesen Gründen ein »Lebensrecht«, welches für Singer auf Nichtpersonen nicht direkt anwendbar ist. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass Nichtpersonen grundlos getötet werden können, denn » wir schätzen Lust; diejenigen töten, die ein lustvolles Leben führen, hieße die Lust beseitigen, die sie sonst empfinden würden, daher ist ein solches Töten unrecht.« [23]Doch hier ergibt sich für Singer ein Problem, denn »es gibt nämlich zwei Wege, die Summe der Lust in der Welt zu verringern; der eine besteht darin, die Lust derjenigen zu beseitigen, die ein lustvolles Leben führen; der andere darin, diejenigen zu beseitigen, die ein lustvolles Leben führen. Das erste hinterläßt Wesen, die weniger Lust haben, als sie andernfalls erleben würden. Der zweite tut das nicht. (...) man untersuche den entgegengesetzten Fall, bei dem es nicht um die Verminderung, sondern die Vermehrung der Lust geht. Es gibt zwei Wege, die Summe von Lust in der Welt zu steigern; der eine besteht darin, die Lust derjenigen zu vermehren, die jetzt existieren; der andere darin, die Zahl derjenigen zu erhöhen, die ein lustvolles Leben führen.« [24] Dies hört sich zwar etwas spitzfindig an, führt aber zu völlig verschiedenen Ansätzen des Utilitarismus, die Singer folgendermaßen aufteilt:
a) »Vorausgesetzte-Existenz«-Version
Diese Version leugnet, dass es einen Wert habe, die Lust zu vergrößern, indem zusätzliche Wesen geschaffen werden. Umgekehrt findet es diese Ansicht aber falsch, bewusste Wesen zu töten, dessen Leben mehr Lust als Schmerz enthält. [25]
b) »Totalansicht«
Der Totalansicht ist es egal, ob die Vermehrung der Lust durch die Vermehrung der Lust von existierenden Wesen geschieht oder durch die Vermehrung der existierenden Wesen. Nach diesem Prinzip sind bewusste Wesen ersetzbar. [26]
2.1.4.2 Der Status des Embryos, des Fötus und des Neugeborenen
Singer sieht die Entwicklung des menschlichen Lebens als stufenweisen Prozess. »Eine klare Trennlinie zwischen dem befruchteten Ei und dem Erwachsenen gibt es nicht; daher rührt das Problem«. [27] Dies werden die meisten Menschen, ohne sich dessen immer im klaren zu sein, wohl ähnlich sehen, von kategorischen Abtreibungsgegnern mal abgesehen.
Die vieldiskutierten Trennlinien wie Geburt, Lebensfähigkeit, Bewusstsein und Bewegung des Fötus lehnt Singer ab. Durch keine dieser Trennlinien ändert sich der moralische Status des Fötus in Bezug auf das Tötungsverbot.
Singer untersucht den »Wert des fötalen Lebens«. Seine Folgerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Wenn die individuellen Eigenschaften des Fötus bewertet werden, nicht der Status als Mitglied der Spezies »Homo sapiens«, fehlen ihm entscheidende Merkmale:
»Denn bei jedem fairen Vergleich moralisch relevanter Eigenschaften wie Rationalität, Selbstbewußtsein, Bewußtsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfindung, und so weiter haben das Kalb, das Schwein und das viel verspottete Huhn einen guten Vorsprung vor dem Fötus in jedem Stadium der Schwangerschaft - und wenn wir einen weniger als drei Monate alten Fötus nehmen, so würde sogar ein Fisch mehr Anzeichen von Bewußtsein zeigen.« [28]
Somit bleibt für Singer für die Berücksichtigung des Fötus nur die Leidensfähigkeit ab einem gewissen Zeitpunkt, aber »die ernsthaften Interessen der Frau würden normalerweise jederzeit vor den rudimentären Interessen selbst eines bewußten Fötus Vorrang haben.« [29] Ein Lebensrecht lässt sich für Singer aufgrund des unveränderten Bewusstseinszustandes zum Fötus ebensowenig für das Neugeborene begründen: »Wenn der Fötus nicht denselben Anspruch auf Leben wie eine Person hat, dann hat ihn das Neugeborene offensichtlich auch nicht.« [30]
2.1.4.3 Leben nehmen
Singer unterscheidet drei Arten von Euthanasie:[31]
Freiwillige Euthanasie (auf Verlangen der Person)
Unfreiwillige Euthanasie (gegen den Willen der Person)
Nichtfreiwillige Euthanasie (dies ist dann der Fall, wenn das menschliche Wesen keine personalen Kriterien erfüllt und demzufolge nicht fähig ist, sich zwischen Leben und Tod zu entscheiden)
In die dritte Art der Euthanasie, auf die ich mich hier konzentrieren will, fallen nach Singers Definition »unheilbar kranke oder schwerbehinderte Säuglinge sowie Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter die Fähigkeit auf Dauer verloren haben, das Entscheidungsproblem zu verstehen, ohne daß sie zuvor Euthanasie unter diesen Umständen gefordert oder abgelehnt hätten.« [32]
Wie oben schon erwähnt, sieht Singer keinen moralischen Unterschied zwischen dem Status des Säuglings und dem des Fötus. Beide Formen menschlichen Lebens sind leidensfähig, also bewusste Wesen, aber ebenso sind beide noch keine Personen. Normalerweise wird für Singer aber das Neugeborene durch das Interesse der Eltern am Säugling geschützt, anders sähe es für ihn bei behinderten Säuglingen aus. »Es ist etwas anderes, wenn sich herausstellt, daß der Säugling mit einer schweren Behinderung zur Welt kommt. Natürlich gibt es unterschiedliche Schäden. Manche sind geringfügig und haben wenig Auswirkung auf das Glück des Kindes oder seiner Eltern, andere hingegen verwandeln das normalerweise freudige Ereignis der Geburt in eine Bedrohung für das Glück der Eltern und anderer Kinder, die sie vielleicht haben.(...) Einige Eltern wollen, daß selbst ein schwerstbehindertes Kind so lange wie möglich lebt, und dieses Verlangen wäre dann ein Grund gegen die Tötung des Kindes. Aber wenn dies nicht der Fall ist?« [33]
Eine nichtfreiwillige Euthanasie würde für Singer dann in Betracht kommen, wenn die Eltern das Kind nicht wollen und sich auch kein anderes Paar zur Adoption bereiterklären würde. [34] Im Einzelfall müsse die Entscheidung aber auch davon abhängig gemacht werden, welcher Ansatz des Utilitarismus gewählt wird:
»Wenn das Leben eines Kindes so elend sein wird, daß es sich aus der inneren Perspektive des Wesens, das dieses Leben führen wird, nicht zu leben lohnt, dann folgt sowohl aus der »Vorherige-Existenz- als auch aus der »totalen« Version des Utilitarismus, daß es, sofern keine »äußeren Gründe vorliegen, den Säugling am Leben zu erhalten - wie etwa die Gefühle der Eltern -, besser ist, ihm ohne weiteres Leiden zum Sterben zu verhelfen. Ein schwierigeres Problem ergibt sich - und damit endet die Übereinstimmung zwischen den beiden Standpunkten -, wenn wir Schädigungen betrachten, die die Lebensaussichten des Kindes bedeutend weniger rosig erscheinen lassen als die eines normalen Kindes, aber nicht so trübe, daß sich das Leben nicht doch zu leben lohnen würde.« [35]
Die verschiedenen utilitaristischen Ansätze führen hier zu verschiedenen Folgerungen:
»Vorherige-Existenz«-Version:
»Der Säugling existiert. Von seinem Leben ist zu erwarten, daß in der Bilanz Glück über Unglück überwiegen wird. Ihn zu töten hieße, ihn dieser positiven Glücksbilanz zu berauben, und wäre daher unrecht.« [36]
»Totalansicht«:
»Sofern der Tod eines behinderten Säuglings zur Geburt eines anderen Säuglings mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird. Der Verlust eines glücklichen Lebens für den ersten Säugling wird durch den Gewinn eines glücklicheren Lebens für den zweiten aufgewogen. Wenn daher die Tötung des (in diesem Beispiel; der Verf.) hämophilen Säuglings keine nachteilige Wirkung auf andere hat, dann wäre es nach der Totalansicht richtig, ihn zu töten.« [37] Zur Rechtfertigung des Infantizids vergleicht Singer diesen mit der pränatalen Diagnostik:
»Wenn der Tod vor der Geburt eintritt, gerät die Ersetzbarkeit nicht mit allgemein akzeptierten moralischen Überzeugungen in Konflikt. Daß man von der Schädigung eines Fötus weiß, wird weithin als Abtreibungsgrund anerkannt. Doch bei der Abtreibungsdiskussion haben wir gesehen, daß die Geburt keine moralisch relevante Grenzlinie markiert. Mir ist nicht ersichtlich, wie sich die Ansicht verteidigen ließe, Föten vor der Geburt dürften »ersetzt« werden, neugeborene Säuglinge dagegen nicht.« [38] So bleibt zum Schluss nur noch die Wiedergabe der wohl am meist zitiertesten und deswegen auch bekanntesten Stelle der »Praktischen Ethik«:
»Der Kern der Sache ist freilich klar: die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht.« [39]
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1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

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