Soyatoo - Die Soyasahne! Rein pflanzlich - cholesterinfrei - unschlagbar schlagfertig! In der Sprühdose oder im Combibloc zum Selbstaufschlagen

home  ‹  bibliothek  ‹  diskussion  ‹ 

Eine Diplomarbeit von Thorsten Ullrich vorherige Seite Seite 13 / 16 vorherige Seite

»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen«
Stimmt diese Gleichung?


 
5. Stimmt die Gleichung?
 

 
5.1 Ein Lösungsvorschlag
 
»Aufwertung der Tiere = Abwertung behinderter Menschen« - Stimmt diese Gleichung? Ich denke, die Gleichung ist schwieriger zu lösen, als ich anfangs gedacht habe. Für Menschen, die von der Gleichheit aller Menschen (und nur der Menschen) in ihrer Differenz überzeugt sind (und dazu gehören wahrscheinlich auch viele behinderte Menschen), wird diese Gleichung immer stimmen. Speziesismus abzulehnen bedeutet, sich für eine der zwei folgenden Möglichkeiten zu entscheiden:

a)  Alle empfindungsfähigen Lebewesen sind gleich

Diese Lösung wäre insofern brillant, weil sie niemanden, der ein Interesse daran besitzt, Leid zu vermeiden und Freude zu empfinden, weniger Wert beimessen würde. Ich sehe diese Lösung als die »Ideallösung« an. Sie könnte in einer zukünftigen Welt eingeführt werden, in der »Speziesismus« keine Rolle mehr spielt. Diese Meinung aber in der jetzigen Zeit als ernsthaften Lösungsvorschlag zu präsentieren, dürfte bei vielen Leuten nicht viel mehr als ein müdes Lächeln bewirken. Vielleicht wäre dieser Vorschlag sogar richtig gefährlich. Er könnte in der jetzigen Welt durchaus die umgekehrte Wirkung haben, denn wenn es nicht schlimmer ist, einen Menschen zu töten als eine Maus, muss dies nicht zwangsläufig in die gewünschte Richtung laufen.

Ich denke, es ist ein schlimmeres Unrecht, eine Person zu töten als eine Nichtperson, und dieser Unterschied sollte auch berücksichtigt werden. Deswegen möchte ich meine Meinung differenzierter in Punkt »b« darstellen.

b)  Personen; Quasipersonen; Nichtpersonen sind nicht gleich

Hierfür ist eine Unterscheidung zwischen Mensch und Tier erforderlich. Beim Menschen möchte ich die Diskussionspunkte »Abtreibung« und »Infantizid« ebenfalls trennen.

Menschen: Abtreibung

Meiner Meinung nach lässt sich eine völlige Freigabe der Abtreibung rechtfertigen. Das rudimentäre Bewusstsein des Fötus wird in jedem Falle von den Interessen der Frau aufgewogen. Wenn die Abtreibung völlig (bis zu einem gewissen Zeitpunkt) freigestellt wird, habe ich keine Einwände gegen die pränatale Diagnostik. Folgende Einschränkungen würde ich hier geltend machen:

·  Die pränatale Diagnostik darf keinesfalls ein Zwang sein. Frauen oder Eltern müssen auf alle Fälle ein »Recht auf Nichtwissen« beanspruchen können.

·  Schwierig zu beantworten ist natürlich die Frage der Grenze der pränatalen Diagnostik. Der Sinn dieser Untersuchung kann nur in der Diagnose von »echten« Schäden liegen.

·  Die Gefühle behinderter Menschen können das Selbstbestimmungsrecht nicht verbieten. Zwischen einem Fötus und einem geborenen Menschen besteht ein sichtlicher Unterschied. Es ist deswegen keine erhöhte Intoleranz gegenüber Behinderten zwingend, wenn auch nicht auszuschließen.

Eine eugenische Indikation nach einem Zeitpunkt, indem »normale« Kinder nicht mehr abgetrieben werden dürfen, ist nicht tragbar. Wenn ein Zeitpunkt des Lebensrechts festgelegt wird, muss er für alle Föten gelten. Alles andere wäre eine Diskriminierung des behinderten Kindes.

Menschen: Infantizid

Ein direktes Lebensrecht lässt sich für Säuglinge bei einer »Person-Nichtperson«-Unterscheidung nicht ableiten. Im folgenden möchte ich darlegen, weshalb ich dem Säugling trotzdem einen personalen Status und damit das Lebensrecht zuschreiben möchte. Man könnte hier von »Quasipersonen« sprechen. Dieses Wort stammt von Miller, welcher folgende Rechtsbeschreibung für »Quasipersonen« anfügte: »Eine Quasiperson besitzt nicht alle Rechte einer Person, kommt aber in den Genuß der meisten Maßnahmen zum Schutz der Personalität. Manchmal geht mit Quasipersonalität ein besonderer Schutz einher, der vollgültigen Personen nicht zukommt.« [278]

Welche Gründe gibt es, Säuglingen (und natürlich auch den anderen Menschen, welche ihr Leben lang im bewussten Zustand bleiben) einen quasipersonalen Status zuzusprechen?

Dem Säugling allgemein kein Lebensrecht zuzusprechen, könnte extreme Auswirkungen auf die Eltern und die Gesellschaft nach sich ziehen:

·  Die Einstellung der Eltern könnte sich auf eine Weise verändern, welche das Streben nach einem Wunschkind forciert. Im Extremfall würden nur noch perfekte Wunschkinder überleben.

·  Das Adoptionsargument Singers könnte ebenfalls dieser neuen Einstellung zum Opfer fallen.

·  Mit der Aufhebung des Tötungsverbots könnte ein Damm gebrochen werden. Die Kindstötung wäre nicht mehr ein schlimmes Verbrechen, sondern unter Umständen gerechtfertigt. Dies könnte letztlich dazu führen, dass auch Kleinkinder gefährdet würden, welche schon über ein Lebensinteresse verfügen.

·  Es ist keineswegs sicher, dass die Gesellschaft zwischen einem Tötungsverbot und einem »Leidensverbot« exakt zu unterscheiden weiß. Der Umgang mit dem Tier deutet eher auf das Gegenteil hin. Somit wären auch die direkten Interessen des Säuglings nach Wohlbefinden, Wärme und Nahrung gefährdet.

·  Ebenfalls sehr bedenklich ist bei der Freistellung des Infantizids die Einstellung zum erwachsenen behinderten Menschen. Ohne eine sichtbare Setzung des Lebensrechts, wie es die Geburt aufzeigt, fehlt der Gesellschaft eine solche Orientierung. Der Respekt vor dem behinderten Menschen könnte so noch mehr in Gefahr geraten.

·  Umgekehrt wirkt die Aufhebung der Geburtslinie für den behinderten Menschen ebenfalls erheblich stärker. Die Reaktionen während der »Singer-Debatte« zeigen diese als real empfundene Bedrohung deutlich auf.

Es gibt also starke indirekte Gründe gegen den allgemeinen Infantizid. Wenn aber der Infantizid nicht allgemein erlaubt ist, muss allen Säuglingen ein Lebensrecht zugesprochen werden. Auch hier würde sonst eine eindeutige Diskriminierung vorliegen. Das »Recht auf Leben« sollte also meiner Meinung nach spätestens ab der Geburt gelten. Damit das Lebensrecht des Neugeborenen gesichert bleibt, müssen Frühgeborene bis zu einer gewissen Grenze ebenfalls das Lebensrecht erhalten. Hoerster schlägt in diesem Zusammenhang ein Gesamtalter von mindestens 28 Wochen vor, nach der jedem geborenen Säugling das Recht auf Leben zugesprochen werden sollte. [279]

Offen bleibt die Frage nach den schwerst behinderten Säuglingen, welchen ein kurzes, qualvolles Leben bevorsteht. Hier kann ich mich nicht zu einem festen Standpunkt durchringen, trotzdem möchte ich ihn kurz umreißen:

·  Ich befürworte es nicht, jeden Menschen (und hierunter fällt auch der Säugling), ungeachtet seiner Lebensqualität, unter allen Umständen am Leben zu erhalten.

·  Ich stehe ebenfalls Singers und Kuhses Thesen nahe, dass es in vielen Fällen überhaupt keinen moralischen Unterschied zwischen Sterbenlassen und Töten gibt. Im Gegenteil kann eine aktive Handlung viel Leiden vermeiden.
Zynisch und selbstgerecht empfinde ich in diesem Zusammenhang Standpunkte von Euthanasiegegnern, welche Befürworter der Euthanasie allesamt als Faschisten diffamieren und sich selbst eine reine Weste zuschreiben. Auch die Entscheidung, niemals absichtlich zu töten ist eine Entscheidung. Bei dieser Problematik kann man sich nicht nicht entscheiden.

·  Ich zögere trotzdem, der Aufhebung des Tötungsverbots beim Menschen zuzustimmen. So sehr es in manchen Fällen wohl wirklich im Interesse des Säuglings liegen würde, der psychologische Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen ist einfach im gesellschaftlichen Bewusstsein vorhanden, und das Tötungsverbot sollte vielleicht aufrechterhalten werden. Diese Frage will ich mir noch nicht beantworten.

Eine feste Meinung ist hier aber auch im Sinne der Fragestellung nicht nötig. Beide Lösungen gehen von einem Lebensrecht des Säuglings unter einem (quasi-)personalen Status aus.

Als Kritik könnte z. B. eingewendet werden, dass menschliche Nichtpersonen Menschen »2. Klasse« sind und nur durch Ad-hoc-Argumente zur Quasiperson aufgewertet werden. Dies ist sicherlich im gewissen Sinne richtig.

Es bleibt aber auch festzuhalten, dass die traditionelle Ethik ebenfalls mit »Ad-hocs« argumentiert: Sie grenzt sich vom Tierreich durch Fähigkeiten ab, welche eben gerade den »Quasipersonen« fehlen. Sie werden zwar begrifflich nicht aufgeteilt, dafür aber gedanklich und somit willkürlich.

In der traditionellen Ethik werden schwer geistig-behinderte Menschen in den moralischen Kreis aufgenommen, obwohl sämtliche Säulen der Sonderstellung des Menschen hierdurch zusammenbrechen. Es ist fraglich, wie lange eine eher säkulare Gesellschaft diesen offenen Widerspruch mit sich tragen kann.

Eine neue Ethik, in der Lebensart und Lebensqualität eine Rolle spielen, wirkt im ersten Moment inhuman und leistungsorientiert. Dies gilt aber nur für Menschen, welche Tiere von vornherein aus der Moral ausschließen. Je weiter der Kreis der Moral in der Bewusstseinshierarchie nach »unten« ausgeweitet wird, desto deutlicher gehören auch die schwerst behinderten Menschen direkt zur »Gemeinschaft der Gleichen«. In der »Gemeinschaft der Gleichen« spielt eine Hierarchie dann keine Rolle mehr.

Immer deutlicher ist mir während des Anfertigens dieser Arbeit geworden, dass die Tierethik keine »durchgeknallte« Sonder-Ethik ist, sondern in ihr eine ganz neue Form der gesamten ethischen Einstellung entsteht. Hierzu sei nochmals Peter Singer aus einem neueren Buch zitiert:

»In ähnlicher Weise könnten wir, nachdem wir die Unterscheidung zwischen Menschen und Nichtmenschen aufgegeben haben, auf eine Unterscheidung zwischen Personen und Nichtpersonen verzichten und statt dessen jedem Lebewesen, oder einleuchtender, jedem Wesen, das Lust und Schmerz empfinden kann, das gleiche Lebensrecht zuschreiben. Eine neue Ethik kann also viele verschiedene Formen annehmen. Doch die alte Ethik kann ohne ihre (...) brüchigen Hauptvoraussetzungen nicht überleben. Die Frage ist nicht, ob sie ersetzt wird, sondern wie ihre Nachfolgerin aussehen wird.« [280]

Natürlich ist diese Ethik viel komplizierter, viel schwieriger und viel mühsamer als die alte Ethik. In dieser Gemeinschaft leben dann keine 6 Milliarden Menschen, sondern Tausende Milliarden Lebewesen und der Platz des Menschen an sich wird kleiner werden.

Dieser Fakt, ihre komplizierte Ausführung in der Realität und die vermeintlich drohende Aufweichung des Sonderstatus des Menschen, werden der Befreiung der Tiere noch mühsame Steine in den Weg legen.

Trotzdem sind die Chancen auf eine langfristige Akzeptanz dieser Ethik auch unter behinderten Menschen nicht so schlecht. Durch die neue Ethik werden Geschöpfe aufgenommen, welche sich nicht selbst wehren können. Ihnen wird mit neuem Respekt begegnet. Es liegt auf der Hand, dass dieser Respekt genauso behinderten Menschen zuteil wird. Der Unterschied zur traditionellen Ethik ist offensichtlich. In ihr werden behinderte Menschen gnädig aufgenommen, unter bewussten oder unbewussten religiösen Gesichtspunkten eines Sonderstatus der Spezies »Homo Sapiens«, in einer altruistischen Gesellschaft um ihrer selbst willen.

Eine Hierarchie bei den Tieren

Interessant ist, dass sich der quasipersonale Status genauso auf das Tierreich anwenden lässt.

Menschenaffen wird ohne Zweifel dieser Status anerkannt werden müssen. Bei höher entwickelten Wirbeltieren lässt sich die Quasipersonalität folgendermaßen begründen:

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich z. B. Schweine, Kühe oder Schafe in der Zeit existierend sehen. Ein gewisser Zweifel könnte diesen Status schon rechtfertigen.

Den Nichtpersonen unter den Tieren (z. B. Fische) steht das Tötungsverbot nicht zur Verfügung. Es bleibt aber sehr fraglich, inwieweit eine leidensfreie Aufzucht von diesen Tieren technisch und psychologisch überhaupt möglich ist.

In der Praxis könnten somit die gesamte Aufzucht von Tieren zu Ernährungszwecken in Frage gestellt werden. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Tötung z. B. eines Menschenaffen etliches schwerer wiegt als die Tötung eines Fisches.


 
 


Bitte Stichwort
eingeben und
»Go« drücken


1. Einleitung
2.
Einführung
in die Thematik
2.1 Die Position
von Peter Singer
2.2 Der
»Speziesismus«
2.3 Ein
»Mensch -
Tier -
Vergleich«
3. Tierethiker
und
Tierrechtsbewegung
3.1 Positionen
von
Tierrechts-
philosophen
- Mögliche
Alternativen zu
Singers Ansatz?
3.2 Die
theoretische
Auseinandersetzung
innerhalb der
Tierrechtsbewegung
zur Position
Singers
4. Eine kritische
Untersuchung
relevanter
Einwände,
insbesondere aus
der
Behinderten-
bewegung,
gegen die
Position Singers
4.1 Fundamentale
Argumente gegen
die
»Singer-Debatte«
4.2 Zur Kritik an
der Euthanasie
4.3 Verletzung
der Gefühle
behinderter
Menschen
4.4 Weitere
Argumente
5.1 Ein
Lösungsvorschlag
5.2 (K)eine
Anleitung
für
Sozialpädagogen
5.3 Zum Schluss
Quellenangaben
und Literatur

 
vorherige Seitenach obenvorherige Seite
home  |  suche  |  bibliothek  |  guide  |  service  |  kontakt
 © coronis - 2000