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Das Tier in Religion, Recht und Ethik
Das Judentum
Aus dem jüdischen Erbe wurden obendrein alle tierschützerischen Bestimmungen verbannt, die das Hirten und Viehzüchtervolk in beträchtlichem Maße in seine Religion eingebaut hatte. Dazu gehören bindende Einzelvorschriften wie die Ruhezeiten für Arbeitstiere oder Hilfeleistung für verunglückte oder überforderte Tiere, das Jagdverbot und vor allem die Speisegebote. Einen weltlichen Menschen unserer Tage mag die Aufzählung von Tieren, die gegessen oder nicht gegessen werden dürfen, eher komisch anmuten, etwa wenn es heißt, daß nur die (Säuge)-tiere gegessen werden dürfen, die die Klauen spalten und wiederkäuen, nicht aber die, die zwar die Klauen spalten, aber nicht wiederkäuen oder wiederkäuen, aber die Klauen nicht spalten oder von den Wasserbewohnern nur die, die Schuppen oder Floßfedern haben. Eine lange Reihe von nicht eßbaren Tieren ist aufgelistet im 5. Buch Mose, darunter das Kamel, der Hase, der Strauß. Es ist aber offensichtlich, daß die Auswahl der für »rein« erklärten Tiere einen immensen praktischen Schutz für alle nicht koscheren Tiere darstellte, die dadurch der menschlichen Freßsucht entzogen waren. In diesem Zusammenhang muß auch erklärt werden, daß das Schächtgebot in seiner Entstehungszeit, vielleicht Tausende von Jahren vor unserer Zeitrechnung, eine außergewöhnliche, nur von den Israeliten überlieferte Maßnahme praktischen Tierschutzes darstellte. Und zwar aus folgenden Gründen: Das Amt des Schächters war und ist in der jüdischen Religion ein geheiligtes, fast priesterliches Amt: ein einwandfreier Charakter, eine verantwortungsvolle Ausbildung und fehlerloses Werkzeug wie etwa geschärfte Messer ohne Scharte waren Bedingungen, die mit religiöser Autorität kontrolliert wurden. Vor allem bedeuten diese strengen Regeln den Ausschluß aller anderen von der Tötungshandlung. Es konnte sich nicht jeder grobe Bauernbursch oder hungrige Rohling einfach voraussetzungslos über ein Tier hermachen. Ganz im Gegensatz zu allen anderen Völkern. Den glücklichsten Vorteil brachte das Schächtgebot für die Wildtiere da erschossene Tiere nicht dem Gesetz gemäß getötet werden konnten, bedeutete dies das Verbot des sonst überall so beliebten Jagd»vergnügens«. Die Art der den Juden erlaubten Tötung, das Durchschneiden der Halsschlagader, ist bei allen tierschlachtenden Völkern bis heute gebräuchlich, nur eben nirgendwo geregelt und streng ausgewählten Personen vorbehalten. Auch der Islam hat die Methode des Halsschnitts beibehalten, aber ohne die im Judentum zwingenden Schutzvorschriften. Töten darf jeder, so gut er kann.
Auf die heute mit dem Schächten verbundene Problematik, die sich nur auf die fehlende Betäubung vor der Schlachtung bezieht, will ich hier nicht näher eingehen (es sei denn, daß es gewünscht wird und Zeit bleibt). Selbstverständlich ist jeder tierschützerisch gesinnte Mensch unserer Tage für die vorhergehende Betäubung, auch führende Rabbiner halten sie mit dem jüdischen Gesetz für vereinbar. Ich möchte hier nur ins Gedächtnis rufen, wie jung die Betäubung auch bei den christlichen Völkern ist knappe hundert Jahre, sie war ja erst nach der »Erfindung« der Elektrizität möglich! vielerorts noch viel jünger, und bei Hausschlachtungen bis heute nicht vorgeschrieben; und in großen Schlachthöfen nur zu oft unvollkommen durchgeführt. Niemand hat die Schweine gezählt, die noch fühlend in die Brühkessel geworfen werden, die Rinder, die noch am Haken zucken. Für die Millionen Pelztiere gibt es im christlichen Abendland keinerlei Betäubungsvorschriften: sie werden erschlagen oder vergast.
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Tiere
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der Beginn des
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Der schwere
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und Doppelmoral
Moderne
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