 |
 |

Das Tier in Religion, Recht und Ethik
Rechtsstellung und Doppelmoral
Für die heutige Alltagsmoral im Verhältnis Mensch-Tier ist eine Willkürlichkeit kennzeichnend, die an Schizophrenie grenzt. Dabei wird nicht einmal Gedankenakrobatik geübt vollkommen divergierende Haltungen vereinen sich mühelos in einem Kopf, in jedem Kopf. Argumentiert wird, wenn überhaupt, auf einem erschreckend niedrigen Niveau. Das Gefälle der Doppelmoral wird, ausgesprochen oder nicht, mit einem vagen, aber obstinaten »Das ist doch was ganz anderes« gerechtfertigt, gegen weiteres Nachbohren wird ein eiserner Vorhang herabgelassen: Der Stolz auf die spezifisch menschliche Intelligenz und ihre kulturellen Leistungen hat eine so ungeheure Blendkraft, daß er jede Relativierung dieser Mitgift als Blasphemie erscheinen läßt. Die Fähigkeit der Küstenseeschwalbe, sich zweimal im Jahr vom Norden Kanadas über den Atlantik, an Europa und Afrika entlang bis Südafrika 35 000 Kilometer lang zurechtzufinden, muß daher grundsätzlich anders, und das heißt immer: geringer, bewertet werden, als wenn Mensch diese Leistung auf dem Umweg der Erfindung von Hilfsmitteln wie Schiff und Flugzeug erbringt. Die Schwalbe darf deshalb ohne Gewissensnot erschossen werden. Dieser Stolz man könnte ihn auch Rassenwahn nennen überblendet obendrein auch die Fähigkeit, elementare Gemeinsamkeiten mit eng verwandten Tieren auf der Gefühlsebene zu negieren: Die Mutterliebe einer Bärin, einer Kuh, das Schutzverhalten einer Elefantengruppe, die Tränen eines gejagten Hirschs sind per definitionem (homini) etwas »ganz anderes« als das Gleiche beim Menschentier. Die menschliche Intelligenz bleibt beim gegenwärtigen Stand ihrer Nutzung die Antwort auf die intelligente Frage schuldig, warum ausgerechnet Intelligenz der Grund sein darf, andere mit angeblich oder tatsächlich minderer oder andersartiger Intelligenz zu quälen, zu töten oder zu versklaven. Auf der Nicht Beantwortung dieser Frage aber basiert heute unsere Moral genauer: unsere Unmoral gegenüber Tieren. Und das heißt: auf einem Loch, das hier und da beliebig ein wenig aufgefüllt wird....
Die Doppelmoral spiegelt sich auch ziemlich genau in der Rechtsstellung des Tieres. Sie steckt voller Widersprüche; allein eine Aufzählung würde das logische Fassungsvermögen überfordern. Historisch verläuft die rechtliche Situation entlang der skizzierten Linie der jeweiligen ethischen Bewertung, das heißt, daß es abgesehen von einigen kargen Schutzvorschriften für bestimmte Nutz- und Arbeitstiere in altrömischen Verordnungen bis zum 19. Jahrhundert niemals einen weltlich kodifizierten Schutz von Tieren gegeben hat. Die moderne deutsche Tierschutzgesetzgebung hangelt sich mühsam an einem disparaten Verständnis von neochristlich sogenannten »Mitgeschöpfen« einerseits und ihrer totalen Verwertbarkeit andererseits entlang. Jedes bißchen Schutz, das erreicht werden konnte, ist dem prinzipiellen Verfügungsrecht des Menschen abgerungen und hat im Konfliktfall jedem menschlichen Interesse zu weichen. Von einem Recht für Tiere um ihrer selbst willen sind wir noch sternenweit entfernt.
|
 |

Bitte Stichwort
eingeben und
»Go« drücken


Einleitung
Mensch und Tier
oder Menschen und
Tiere
Vorchristliche
Konzepte
Exkurs: Die Taube
Pythagoras und
Empedokles
Von Aristoteles
zu den
Kirchenvätern
Das Judentum
Frühe
Christen /
Dogmatik /
Schlussfolgerung
Beginn der
Neuzeit /
Descartes
Das
Spieglkabinett
der Ethik
Kant, Bentham und
der Beginn des
Tierschutzes
Darwin und die
Moderne
Der schwere
Abschied /
Umweltschutz
Rechtsstellung
und Doppelmoral
Moderne
Ansätze und
Schluss

| |